Das Landgericht Hamburg hat nach der Sicherstellung von Interviewmaterial bei einer „Zeit“-Journalistin Teile seines früheren Durchsuchungsbeschlusses aufgehoben. Zudem stufte die Kammer die vorläufige Sicherstellung eines Teils der Tonaufnahmen als rechtswidrig ein.
Nach Auffassung des Gerichts sind für das Verfahren nur Mitschnitte relevant, die die mutmaßlich geschädigte jüngere Tochter betreffen. Die Sicherstellung von Aufnahmen zur älteren Tochter sei daher unzulässig gewesen. Zuvor hatten die Reporterin und der „Zeit“-Verlag Beschwerde gegen das Vorgehen eingelegt.
Die Tonaufzeichnungen waren am 12. Oktober sichergestellt worden. Ursprünglich hatte das Gericht den Durchsuchungsbeschluss auch damit begründet, mögliche Vertragsunterlagen zwischen der Journalistin beziehungsweise der „Zeit“ und der Familie Block sichern zu wollen. Von dieser Begründung rückt die Kammer nun ausdrücklich ab. Nach Einschätzung des Gerichts ist glaubhaft, dass es weder einen Vertrag gegeben habe noch Geld geflossen sei.
An der Sicherstellung der Aufnahmen aus Gesprächen mit der Tochter kurz nach dem Ende der mutmaßlichen Entführung hält das Gericht jedoch fest. Nach Ansicht der Kammer kann eine besonders tatnahe Befragung kindlicher Opferzeugen durch oder im Beisein anderer Autoritätspersonen zu erheblichen fremdsuggestiven Einflüssen auf spätere Aussagen führen. Ohne genaue Kenntnis der Gesprächsinhalte lasse sich daher auch schwer prüfen, wie belastbar die späteren Angaben gegenüber der Polizei seien.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber