Bayern

Lässt Bayern «Rettet die Bienen» jetzt sterben?

1,7 Millionen Bayern erkämpften mehr Naturschutz – jetzt könnte ausgerechnet das Bienen-Gesetz heimlich aufgeweicht werden.

14.10.2026, 14:14 Uhr

Initiatoren von „Rettet die Bienen“ warnen vor Abschwächung des Wiesenschutzes in Bayern

Die Organisatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ sehen zentrale Erfolge des Artenschutzgesetzes in Bayern bedroht. Ihre Sorge richtet sich vor allem auf die geplante Reform des Naturschutzgesetzes: Nach ihrer Einschätzung könnte dabei das bislang geltende Verbot aufgehoben werden, Wiesen und Weiden umzubrechen. Beim Pflügen wird die Grasnarbe zerstört, was gravierende Folgen für Tiere und Pflanzen auf diesen Flächen haben kann.

Das aktuelle Naturschutzgesetz greift viele Forderungen des erfolgreichen Volksbegehrens aus dem Jahr 2019 auf. Damals hatte der große Zuspruch die Staatsregierung veranlasst, ihre Agrarpolitik neu auszurichten und dem Schutz der Artenvielfalt mehr Gewicht zu geben. Nun befürchten die Initiatoren auch Nachteile bei den Gewässerrandstreifen an Äckern sowie bei Regelungen, die eine schnellere Wiedervernässung von Mooren ermöglichen sollen. Diese Punkte seien im neuen Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt worden. Der Trägerkreis verlangt unter anderem eine verbindliche gesetzliche Festlegung von fünf Meter breiten Gewässerstreifen.

Becker mahnt: Keine Rückschritte beim Artenschutz

Agnes Becker, Landesvorsitzende der ÖDP und Beauftragte des Volksbegehrens, appellierte an die Staatsregierung, die damals beschlossenen Ziele nicht auszuhöhlen. Mehr als 1,7 Millionen Menschen hätten dem Gesetz mit ihrer Unterschrift eine außergewöhnlich starke Legitimation verliehen. Deshalb dürften Änderungen nur mit größter Sorgfalt vorgenommen werden; Verschlechterungen seien nicht akzeptabel.

Nach Angaben des Trägerkreises war Kritik an der Novelle bereits im August geäußert worden. Vor der Beratung im Landtag sei jedoch keiner der angesprochenen Punkte aufgegriffen worden. Aus Sicht der Initiatoren darf das mit dem Volksbegehren erreichte Schutzniveau für Natur und Artenvielfalt nicht geschwächt werden.

Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung des Dauergrünlands. Bislang gelte Bayern hier als Sonderfall, weil Wiesen und Weiden durch das Naturschutzgesetz umfassend geschützt seien. Solche Flächen seien ökologisch besonders wertvoll: Sie minderten Bodenerosion, könnten bei Starkregen Wasser aufnehmen, speicherten Kohlenstoff und böten zahlreichen Pflanzen, Insekten und Wiesenvögeln einen Lebensraum.

Forderung nach Nachbesserungen im Landtag

Der Trägerkreis des Volksbegehrens fordert das Parlament auf, offene Fragen im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu klären und den Entwurf nachzubessern. Erleichterungen seien zwar sinnvoll, wenn sie Landwirtschaft und Behörden entlasteten. Dies dürfe jedoch nicht zulasten des Naturschutzes gehen. Aus Sicht der Initiatoren braucht es vielmehr Änderungen, die den Schutz von Natur und Artenvielfalt tatsächlich stärken.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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