Deutschland plant Social-Media-Sperre für Unter-13-Jährige
Kinder unter 13 Jahren sollen soziale Netzwerke wie TikTok, Instagram oder Snapchat in Deutschland künftig grundsätzlich nicht mehr nutzen dürfen. Das Bundeskabinett verabschiedete dazu in Berlin Eckpunkte für eine Übergangsregelung, die gelten soll, bis die von der EU angekündigten einheitlichen Vorgaben in Kraft treten. Da die Verhandlungen auf europäischer Ebene noch Zeit benötigen könnten, will die Bundesregierung national vorangehen.
Bundesfamilienministerin Karin Prien zeigte sich zuversichtlich, dass eine EU-Regelung bereits im kommenden Jahr zustande kommen könnte. Gleichzeitig machte sie deutlich, dass Deutschland nicht darauf warten wolle. Geplant ist deshalb eine Änderung des Jugendschutzgesetzes, über die das Kabinett noch in diesem Jahr entscheiden soll. Bis Bundestag und Bundesrat das Vorhaben abschließend beraten haben, dürften allerdings noch einige Monate vergehen.
Verbot für Jüngere, abgestufte Regeln für Jugendliche
Nach den Plänen soll Kindern unter 13 Jahren der Zugang zu sozialen Netzwerken im Regelfall untersagt werden. Ausnahmen sind nur für nachweislich altersgerechte Angebote vorgesehen. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren ist ein Stufenmodell mit unterschiedlichen Einschränkungen geplant.
Damit orientiert sich die Bundesregierung an den Überlegungen der EU-Kommission. Dort ist vorgesehen, dass Jugendliche ab 13 Jahren nur noch eingeschränkte "Mini-Konten" nutzen dürfen, die von den Eltern eingerichtet und begleitet werden. Diese Konten sollen nur begrenzte Funktionen bieten und die tägliche Nutzungsdauer auf eine Stunde beschränken.

Zwar schreiben die großen Plattformen schon heute ein Mindestalter von 13 Jahren in ihre Nutzungsbedingungen. Aus Sicht der EU-Aufsicht wird diese Altersgrenze aber bisher nicht wirksam kontrolliert. Künftig sollen die Anbieter deshalb stärker in die Verantwortung genommen werden.
Deutschland kann zwar eigene Regeln für die Nutzung sozialer Medien durch Minderjährige festlegen. Verpflichtende Altersprüfungen bei den großen Plattformen lassen sich jedoch nur auf Grundlage europäischer Digitalgesetze durchsetzen.
Regierung warnt vor gesundheitlichen und sozialen Folgen
Zur Begründung verweist die Bundesregierung darauf, dass inzwischen etwa jedes vierte Kind problematische Verhaltensmuster in sozialen Netzwerken zeige. Dies könne erhebliche Folgen für die körperliche und seelische Gesundheit, das Wohlbefinden, die schulischen Leistungen und die sozialen Fähigkeiten haben. Auch die Lesekompetenz leide, obwohl sie eine zentrale Voraussetzung für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe sei.
Genannt werden außerdem Risiken wie Cybermobbing, Hasskommentare, Kontakt mit Gewalt- oder Missbrauchsdarstellungen, extremistische Inhalte sowie sogenanntes Cyber-Grooming. Dabei nehmen Erwachsene unter falscher Identität gezielt Kontakt zu Minderjährigen auf, teils mit sexuellem Missbrauch als Ziel.
Bei den geplanten EU-Regeln will sich die Bundesregierung zudem für ein Verbot besonders suchtfördernder Mechanismen einsetzen. Algorithmische Empfehlungen, die auf das Verhalten der Nutzer zugeschnitten sind, sollen standardmäßig abgeschaltet sein. Auch Funktionen wie endloses Scrollen oder automatisches Abspielen von Videos sollen nach den europäischen Plänen deaktiviert werden.
"KI-Seepferdchen" und klarere Pflichten für Eltern
Die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte sehen darüber hinaus weitere Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor. So soll es bereits in der Grundschule ein "KI-Seepferdchen" geben – ein Zertifikat nach dem Vorbild des Schwimmabzeichens. Damit sollen Kinder früh lernen, welche Chancen und Risiken Künstliche Intelligenz mit sich bringt.
Außerdem will die Bundesregierung die Aufsichtspflicht der Eltern im Bürgerlichen Gesetzbuch mit Blick auf digitale Anwendungen genauer fassen. Die Hauptverantwortung sieht sie zwar bei den Plattformbetreibern. Je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes sollen aber auch Eltern die Mediennutzung ihrer Kinder zusätzlich im Blick behalten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber