Nach der Tötung eines 78 Jahre alten Ehepaars hat das Landgericht Memmingen den 32-jährigen Enkel zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts erschlug er seine Großmutter und deren 74-jährigen Ehemann vor knapp einem Jahr in Günzburg mit einem Hammer.
Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, stellte die Strafkammer zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren in der Regel nicht zu erwarten. Mit der Entscheidung folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Psychischer Zustand stand im Mittelpunkt des Verfahrens
Im Prozess spielte die Frage nach der psychischen Verfassung des Angeklagten eine zentrale Rolle. Die Verteidigung war der Ansicht, der Mann habe die Tat im Zustand einer Wahnvorstellung begangen, und beantragte deshalb einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. In diesem Fall wäre voraussichtlich die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik statt in einer Haftanstalt erfolgt.
Die Richter kamen jedoch zu dem Ergebnis, dass die Schuldfähigkeit des 32-Jährigen weder aufgehoben noch vermindert war.
Laut Anklage soll der Mann aus Rache gehandelt haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass er überzeugt war, der Ehemann seiner Großmutter habe einst seine Mutter sexuell missbraucht, während die Großmutter nicht eingeschritten sei. Ob es diese mutmaßlichen Taten tatsächlich gegeben hat, konnte im Verfahren nicht geklärt werden.
Auch bei den Gutachten zur Psyche des Angeklagten ergaben sich unterschiedliche Einschätzungen: Während der vom Gericht beauftragte Sachverständige keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung sah, kam ein von der Verteidigung eingeschalteter Privatgutachter zu dem Schluss, dass deutliche Anzeichen für einen Wahn vorlägen.

Die Anwälte des Verurteilten hatten bereits vor dem Urteil angekündigt, im Fall einer Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Haft Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion