Wirecard-Verfahren: Befangenheitsanträge gegen Vorsitzenden Richter abgelehnt
Im Streit um Schadenersatzansprüche von Wirecard-Aktionären hat das Bayerische Oberste Landesgericht Anträge auf Befangenheit gegen den Vorsitzenden Richter Reinhard Röttle zurückgewiesen.
Röttle hatte Anfang März offengelegt, dass er bis zum 31. Januar 2026 als Generalstaatsanwalt in München tätig war. In dieser Funktion übte er die Dienstaufsicht über jene Staatsanwälte aus, die die Ermittlungen im Wirecard-Komplex führten.
Seit Februar steht er an der Spitze des Bayerischen Obersten Landesgerichts und leitet zugleich den ersten Zivilsenat, der sich mit den Klagen der Wirecard-Anleger befasst. Nach Angaben des Gerichts wurden die Befangenheitsanträge nach dieser Mitteilung gestellt und nun abgelehnt.
Zur Begründung erklärte das Gericht, aus Röttles früherem Amt als Generalstaatsanwalt ergebe sich weder ein gesetzlicher Ausschluss von der richterlichen Tätigkeit noch ein Umstand, der Zweifel an seiner Unparteilichkeit rechtfertige.
Gleichzeitig ließ das Gericht eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu. Es verwies darauf, dass die Frage von grundsätzlicher Bedeutung sei, unter welchen Bedingungen eine frühere berufliche Befassung eines Richters als Leiter einer Aufsichtsbehörde die Besorgnis der Befangenheit begründen kann.
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung dürfen dem Gericht zufolge in dem Verfahren nur Maßnahmen erfolgen, die keinen Aufschub erlauben.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion