Rewe-App: Verbraucherschützer ziehen Klage zu Rabattwerbung zurück
Im Streit über Rabattwerbung in der Rewe-App hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ihre Klage gegen den Lebensmittelhändler zurückgenommen. Das bestätigte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Köln der Deutschen Presse-Agentur. Nach Angaben des Gerichts vertrat der zuständige Senat eine andere Rechtsauffassung als die Vorinstanz. Das frühere Urteil des Landgerichts Köln ist damit hinfällig.
Auslöser des Verfahrens war unter anderem Werbung für Weintrauben und Sekt in der App. Beim Kauf bestimmter Produkte können Nutzer dort einen Bonus-Coupon über einen festen Eurobetrag erhalten, den sie später einlösen können. Die Verbraucherschützer sahen darin eine Irreführung, weil bei den beworbenen Artikeln zwar der Bonus, nicht jedoch der eigentliche Verkaufspreis genannt wurde. Ohne Preisangabe sei aus ihrer Sicht keine informierte Kaufentscheidung möglich.
Das Landgericht Köln hatte dieser Argumentation im November 2025 zunächst zugestimmt. Rewe legte jedoch Berufung ein, sodass das Urteil nie rechtskräftig wurde. Das Oberlandesgericht Köln bewertete den Fall nun anders: Nach seiner Einschätzung musste Rewe in der beanstandeten Werbung keine zusätzlichen Preisangaben machen. Die Klage hielt das Gericht daher für unbegründet.
Reaktionen von Verbraucherzentrale und Rewe
Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärte, das OLG habe bereits in der mündlichen Verhandlung deutlich erkennen lassen, dass es die Klage im Berufungsverfahren abweisen werde. Deshalb habe man sich zur Rücknahme entschlossen.
Rewe begrüßte die Entwicklung. Auf Anfrage teilte das Unternehmen mit, man freue sich darüber, dass das OLG Köln die eigene Rechtsauffassung bestätigt habe.
Treue-Apps beschäftigen weiter die Gerichte
Bonus- und Treue-Apps des Lebensmittelhandels waren zuletzt mehrfach Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. So war der Verbraucherzentrale Bundesverband auch gegen die Discounter Penny und Netto vorgegangen. Kritisiert wurde dort, dass besondere App-Rabatte nur registrierten Kunden offenstehen. Beide Klagen wurden abgewiesen; im Verfahren gegen Penny wurde allerdings Revision zugelassen.
Bereits im September 2025 waren Verbraucherschützer außerdem mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Sie argumentierten, die App sei entgegen den Teilnahmebedingungen nicht wirklich kostenlos, weil Nutzer mit ihren Daten bezahlten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zog daraufhin vor den Bundesgerichtshof.
Umfrage: Viele nutzen Bonus-Apps, sparen aber kaum
Treue-Apps versprechen registrierten Kunden exklusive Rabatte und andere Vorteile. Für die Händler sind sie zugleich ein Mittel zur Kundenbindung und zur Datensammlung, etwa über Einkaufsgewohnheiten und Produktinteressen.
Nach einer repräsentativen Umfrage des Handelsforschungsinstituts IFH Köln nutzen mehr als 90 Prozent der Menschen Bonus-Apps. Ob diese Anwendungen tatsächlich die Bindung an einzelne Händler stärken, erscheint jedoch offen. Im Durchschnitt haben die Befragten 4,2 Händler-Apps auf ihrem Smartphone installiert. Jeder Zweite gibt an, regelmäßig zwischen verschiedenen Apps zu wechseln, um die besten Angebote zu finden. Ebenso viele haben den Eindruck, dadurch nur wenig Geld zu sparen. Für die Erhebung befragte das IFH im Februar 1.000 Menschen im Alter von 18 bis 69 Jahren.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion