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Draht-Fallen gegen Biker: Darum schlägt ein Jäger zurück

Draht-Falle gegen Mountainbiker: Vor Gericht rechtfertigt sich der Jagdpächter – und gesteht einen fatalen Fehler.

22.06.2026, 10:11 Uhr

Jagdpächter räumt Drahtseile auf illegalem Mountainbike-Trail ein

Ein 61 Jahre alter Jagdpächter hat vor dem Landgericht Heilbronn eingeräumt, auf einer verbotenen Mountainbike-Strecke bei Heilbronn gespannte Drahtseile angebracht zu haben. Nach seinen Angaben habe er die Fahrer nicht verletzen, sondern abschrecken und ein Zeichen setzen wollen. Gegen ihn wird dennoch wegen versuchten Mordes verhandelt.

Seile mehrfach über beliebten Waldweg gespannt

Laut Anklage soll der Mann zwischen Juni und August 2024 wiederholt Drahtseile über den sogenannten Dachstrail gespannt haben. Die Strecke zwischen Eberstadt und Grantschen ist unter Mountainbikern beliebt, gilt jedoch als illegal. In einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung sagte der Gartenbauer, er habe die zunehmende Nutzung des Trails als erhebliche Belastung für Wildtiere und andere Menschen im Wald empfunden.

Angeklagter spricht von schwerem Fehler

Nach eigener Darstellung habe er über Jahre versucht, die Nutzung des Trails auf legalem Weg zu stoppen. Reaktionen der Biker auf seine Bemühungen habe es jedoch nicht gegeben. Stattdessen sei die Strecke immer stärker genutzt worden. Rückblickend nannte er das Spannen der Drähte dennoch eine "absolut falsche Entscheidung".

Die zunächst angebrachten Drähte rissen nach Angaben vor Gericht beim Überfahren, ohne dass jemand verletzt wurde. Danach soll der Angeklagte ein stabileres Seil gespannt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dieses in etwa 1,20 Metern Höhe angebracht und nur schwer zu erkennen war.

Mountainbiker
Der Mann ist in Heilbronn wegen versuchten Mordes angeklagt.(Symbolbild) Quelle: picture alliance / dpa

Fahrer entdeckt Falle im letzten Moment

Ein Mountainbiker bemerkte das Hindernis laut Ermittlern rechtzeitig und konnte noch bremsen. Die Staatsanwaltschaft wertet bereits diesen weiteren Versuch als heimtückisch und sieht damit ein Mordmerkmal erfüllt.

Der Haftbefehl gegen den Jagdpächter wurde bereits im September 2024 außer Vollzug gesetzt. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleibt er auf freiem Fuß.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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