Die Deutsche Post könnte einen wichtigen steuerlichen Vorteil verlieren. Nach einem Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium soll das Bonner Unternehmen künftig Umsatzsteuer auf Geschäftspost zahlen, die es von anderen Firmen übernimmt und weitertransportiert. Bisher ist die Post als sogenannter Universaldienstleister von dieser Steuer befreit. Für diesen Bereich könnte sich das nun ändern.
Der Status als Universaldienstleister bedeutet, dass die Post in ganz Deutschland Briefe und Pakete zustellen sowie Briefkästen und Filialen vorhalten muss. Diese Verpflichtungen gelten für kleinere Wettbewerber nicht. Laut dem Gesetzentwurf könnte der Staat dadurch jährlich rund 115 Millionen Euro zusätzlich einnehmen. Entsprechende Unterlagen liegen der dpa vor; zuvor hatte bereits der „Spiegel“ berichtet.
Der Bundesverband Briefdienste, der die Interessen der Konkurrenzunternehmen vertritt, hält den bisherigen Vorteil für deutlich größer. Verbandsvertreter Walther Otremba beziffert das von ihm so bezeichnete „Steuerprivileg“ der Post auf etwa 500 Millionen Euro pro Jahr. Der Verband kritisiert seit Langem, dass die Post von der Umsatzsteuer befreit ist, konkurrierende Anbieter jedoch nicht.
Ursprünglich hatte die Ampel-Koalition geplant, die Steuerbefreiung auf sämtliche Briefdienstleister auszuweiten, also auch auf die Wettbewerber der Post. Dieses Vorhaben wurde jedoch nicht mehr abgeschlossen. Nun deutet sich mit der neuen Regierung offenbar ein anderer Weg an: gleiche steuerliche Bedingungen für alle Anbieter – allerdings nicht durch Befreiung, sondern durch eine Steuerpflicht für den gesamten Markt.
Zustimmung von Wettbewerbern, Kritik von der Post
Otremba begrüßte den Vorschlag aus dem Wirtschaftsministerium. Aus seiner Sicht würde damit endlich für gleiche steuerliche Rahmenbedingungen im Briefmarkt gesorgt. Für private Briefkunden ändere sich nichts, bei Geschäftskunden hätten dann aber wieder alle Briefdienstleister vergleichbare Chancen.
Die Deutsche Post sieht die Pläne dagegen kritisch. Das Unternehmen verweist darauf, dass die Steuerbefreiung europarechtlich vorgeschrieben und an die Erfüllung des postalischen Universaldienstes gebunden sei. Die Post betont, sie sei in Deutschland der einzige Anbieter, der eine flächendeckende Versorgung nach gesetzlichen Qualitätsvorgaben und mit eigener Infrastruktur garantiere. Nach ihrer Auffassung gehört auch die Zustellung von Geschäftskundenbriefen zum Universaldienst.
Zudem erklärte das Unternehmen, die im Postgesetz 2024 verankerte Regelung habe diese auf EU-Recht basierende Rechtslage lediglich präzisiert. Der Markt brauche vor allem verlässliche regulatorische Vorgaben, die nicht im Widerspruch zum europäischen Recht stünden, hieß es weiter.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber