Wirtschaft

Jetzt fix: Benkos erste Verurteilung besiegelt

Benko verurteilt – und doch ist der Fall nicht vorbei: Ein Gericht bestätigt das Urteil, Teile des Prozesses starten neu.

02.07.2026, 12:43 Uhr

OGH bestätigt erste Verurteilung von René Benko

Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat die erste strafrechtliche Verurteilung des Immobilieninvestors René Benko bestätigt. Die Berufung des Signa-Gründers wurde von den Richterinnen und Richtern zurückgewiesen. Das Landesgericht Innsbruck hatte Benko bereits im Oktober 2025 wegen Gläubigerschädigung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Hintergrund war eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter, mit der Vermögen dem Zugriff von Gläubigern entzogen worden sein soll.

In einem weiteren Anklagepunkt war Benko in Innsbruck zunächst freigesprochen worden. Gegen diesen Teil des Urteils ging die Staatsanwaltschaft erfolgreich vor. Der OGH hob den Freispruch aus formalen Gründen auf. Damit muss ein Teil des Verfahrens in Innsbruck erneut verhandelt werden, wie die vorsitzende Richterin in Wien erklärte. Auch das Strafmaß wird im Anschluss noch einmal neu festgesetzt. Benko war bei der Berufungsverhandlung nicht anwesend.

Streitpunkt um Mietvorauszahlung wird neu geprüft

Bei dem aufgehobenen Freispruch geht es um eine Vorauszahlung von Mietkosten in Höhe von 360.000 Euro. Benko hatte diese Summe trotz eigener Liquiditätsprobleme vereinbart. Das Erstgericht sah darin keine Schädigung der Gläubiger, weil Benko nach eigenen Angaben selbst in der gemieteten Villa wohnen wollte.

Der OGH folgte dieser Begründung jedoch nicht. Nach Ansicht des Gerichts sprach insbesondere gegen Benko, dass er von sich aus vier Jahresmieten im Voraus bezahlt habe, obwohl die Eigentümerin dies gar nicht verlangt hatte.

Der 49-jährige frühere Milliardär weist sämtliche Vorwürfe zurück. Seit Januar 2025 befindet er sich in Untersuchungshaft. Mit seinem komplex aufgebauten Immobilien- und Handelskonzern Signa hatte Benko über rund zwei Jahrzehnte ein Milliardenvermögen geschaffen. Höhere Zinsen, gestiegene Baukosten und riskante Übernahmen wie jene von Karstadt und Kaufhof führten die Unternehmensgruppe schließlich in die Insolvenz.

Weitere Verfahren gegen den Ex-Signa-Chef

Auch über ein zweites Urteil aus dem Dezember wird der OGH noch in einer weiteren Berufungsverhandlung entscheiden. Ein Termin dafür wurde bisher nicht bekanntgegeben. In diesem Fall war Benko zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass er mehrere Uhren und Manschettenknöpfe vor seinen Gläubigern verborgen hatte.

Darüber hinaus beschäftigen die Ermittlungsbehörden noch weitere Verdachtsmomente. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Österreich hat bereits eine dritte Anklage gegen Benko ausgearbeitet. Dabei geht es diesmal um den Verdacht des schweren Betrugs sowie erneut um mögliche Gläubigerschädigung. Weitere Ermittlungen laufen zudem auch in Deutschland.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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