Ein früheres Mitglied der Regensburger Domspatzen zieht nach der Niederlage vor dem Landgericht Regensburg vor die nächste Instanz. Wie eine Sprecherin mitteilte, hat die Klägerseite Berufung eingelegt. Zuständig ist nun der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg.
Der Mann verlangt nach eigenen Angaben rund 400.000 Euro an Schmerzensgeld und entgangenem Verdienst. Er wirft dem katholischen Bistum Regensburg vor, in einer Vorschule des Knabenchors misshandelt und sexuell missbraucht worden zu sein. Zusätzlich macht er weitere Schadenersatzforderungen geltend. Die mutmaßlichen Übergriffe sollen sich Anfang der 1990er Jahre ereignet haben. Das Landgericht hatte die Klage jedoch wegen Verjährung abgewiesen.
Bistum wies Vorwürfe zurück
Das Bistum hatte im Zivilprozess die vollständige Abweisung der Klage beantragt und sich nicht allein auf die Verjährung gestützt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers bestritt es die vom Kläger geschilderten Missbrauchstaten mit Nichtwissen. Damit erklärte das Bistum demnach nicht, die Vorwürfe seien falsch, sondern verwies darauf, keine Kenntnis darüber zu haben, was sich damals tatsächlich zugetragen habe.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber