Berliner Mordprozess gegen Palliativarzt: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung
Im Verfahren gegen einen Palliativmediziner vor dem Berliner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe beantragt. Für den 41-jährigen Arzt forderte Staatsanwalt Philipp Meyhöfer lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes in 15 Fällen. Außerdem soll nach Auffassung der Anklage die besondere Schwere der Schuld festgestellt, Sicherungsverwahrung angeordnet und ein lebenslanges Berufsverbot verhängt werden.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft habe der Mediziner das Vertrauen und die besondere Lage seiner Patientinnen und Patienten in feindseliger Absicht ausgenutzt und eigenmächtig über Leben und Tod entschieden. Meyhöfer sagte, der Angeklagte habe sich wie ein „Herr über Leben und Tod“ verhalten und dabei gezielt die Schutzlosigkeit schwer kranker Menschen missbraucht.
Aus Sicht der Anklage haben sich die Vorwürfe im Verlauf des fast einjährigen Prozesses bestätigt. In der Beweisaufnahme mit mehr als 200 Zeugen und Sachverständigen sei deutlich geworden, dass der Arzt zwischen September 2021 und Juli 2024 insgesamt zwölf Frauen und drei Männer mit einer tödlichen Kombination verschiedener Medikamente getötet haben soll. In mehreren Fällen soll er zudem Feuer gelegt haben, um Spuren zu verwischen.
Anklage sieht 15 heimtückische Morde
Die Staatsanwaltschaft wertet die Taten als Mord aus Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen. Meyhöfer betonte, wer seinen Beruf in dieser Weise missbrauche, dürfe ihn nie wieder ausüben. Das Verhalten des Angeklagten zeige eine tiefgreifende Gleichgültigkeit gegenüber Würde und Wert des Lebens schwer kranker Menschen.
Besonders deutlich wies der Staatsanwalt die Einordnung als Sterbehilfe zurück. Kein einziger Zeuge habe von einem Wunsch nach aktiver Sterbehilfe berichtet. Erst recht sei kein Wunsch erkennbar gewesen, mit Medikamenten getötet zu werden, die zu einem Erstickungstod führen können. Nach Darstellung der Anklage begannen die Taten jeweils schon in der Apotheke, mit der Bestellung und Abholung der später verabreichten Medikamente.
Staatsanwalt misst Geständnis nur begrenzten Wert bei
Dem überraschenden Geständnis des Angeklagten vor einer Woche räumte die Staatsanwaltschaft nur wenig Bedeutung ein. Meyhöfer sprach von einem Teilgeständnis. Der 41-Jährige habe die Taten in einer „bemerkenswert oberflächlichen“ Weise geschildert und im Wesentlichen nur das wiederholt, was durch die Beweisaufnahme bereits bekannt gewesen sei.
Nach monatelangem Schweigen hatte der Arzt eingeräumt, zwölf schwer kranke Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. In seiner Erklärung hieß es, er habe sich selbst eingeredet, richtig zu handeln und die Betroffenen vor „Leid und Siechtum“ bewahren zu wollen.
Gutachten: voll schuldfähig, Gefahr noch nicht gebannt
Ein psychiatrisches Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Angeklagte voll schuldfähig ist. Die Gutachterin erklärte dem Gericht, es sei schwer vorherzusagen, wie sich die Gefährlichkeit des Mannes in vielen Jahren darstellen werde. Seine Einlassung sei zwar ein erster Schritt, dennoch sei die Gefahr aus ihrer Sicht derzeit noch nicht gebannt. Auch nach Auffassung der Staatsanwaltschaft fehlt bislang eine wirkliche Auseinandersetzung des Angeklagten mit seinen Taten.
Der Mediziner war Anfang August 2024 festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Toxikologische Gutachten, Exhumierungen und Bewegungsprofile
Zu den zentralen Beweismitteln zählen laut Staatsanwaltschaft toxikologische Gutachten, mit denen tödliche Substanzen nachgewiesen wurden. Mehrere Leichen wurden dafür exhumiert und rechtsmedizinisch untersucht.
Zudem werteten Ermittler die Mobiltelefone des Angeklagten aus und erstellten mit Hilfe seiner Smartwatch Bewegungsprofile. Auch wurde in Berliner Apotheken überprüft, ob der Arzt ein Muskelrelaxans bestellt hatte. Weitere wichtige Erkenntnisse sollen außerdem aus abgehörten Telefonaten mit seiner Ehefrau während der Untersuchungshaft stammen.
Weitere Ermittlungen in 76 Fällen
Der Palliativmediziner steht darüber hinaus im Verdacht, noch weitere Menschen getötet zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft laufen parallel zum Prozess Ermittlungen in 76 weiteren Fällen. Mit Blick auf diese Verfahren appellierte Meyhöfer an den Angeklagten, den Angehörigen weiteres Leid zu ersparen und diesmal tatsächlich frühzeitig Verantwortung zu übernehmen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber