Wirtschaft

Plastiktüten-Kosten: Händler jetzt zur Kasse gebeten

Überraschendes Urteil: Warum ausgerechnet die robuste Supermarkttasche plötzlich Millionen fürs Recycling kosten kann.

23.07.2026, 13:23 Uhr

Bundesverwaltungsgericht: Dauertragetaschen gelten als Verpackung

Die robusten Kunststofftaschen, wie sie an vielen Supermarktkassen angeboten werden, gelten rechtlich als Verpackungen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 10 C 6.25). Damit steht fest: Händler müssen sich an den Kosten für Sammlung und Recycling dieser Taschen beteiligen. Für den Handel kann das teuer werden.

Hintergrund des Verfahrens

Auslöser war eine Klage von Rewe. Das Unternehmen vertrat die Auffassung, bei den stabilen Kunststofftaschen handele es sich nicht um Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz, sondern um eigenständige Produkte. Kundinnen und Kunden würden sie schließlich nicht nur für den Einkauf nutzen, sondern etwa auch für Sport- oder Badesachen.

Nach Ansicht der Supermarktkette unterscheiden sich diese Taschen deutlich von klassischen Einweg-Plastiktüten oder Papiertüten.

Rolle der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Für die Einordnung solcher Produkte ist in Deutschland die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zuständig. Sie hatte die sogenannten Permanenttragetaschen als systembeteiligungspflichtige Verpackungen eingestuft. Rewe ging dagegen gerichtlich vor, unterlag jedoch zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln. Anschließend landete der Fall in Leipzig.

Die Entscheidung der Richter

Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bewertete die Taschen als sogenannte Serviceverpackungen. Entscheidend sei, dass sie beim Verkauf dazu bestimmt seien, Waren aufzunehmen und zu transportieren.

Keine Rolle spiele dabei,

  • aus welchem Material die Taschen bestehen,
  • ob Kundinnen und Kunden dafür bezahlen müssen,
  • oder ob sie länger haltbar sind als gewöhnliche Tragetaschen.

Auch aus dem europäischen Recht lasse sich laut Gericht nichts ableiten, was gegen die Einstufung als Verpackung sprechen würde. Die Revision von Rewe wurde daher zurückgewiesen.

Folgen des Urteils

Mit dem Urteil herrscht nun rechtliche Klarheit: Händler müssen für das Recycling dieser Taschen aufkommen. Wie groß die wirtschaftliche Bedeutung ist, zeigt der Streitwert des Verfahrens von 2.333.333 Euro. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin entspricht das in etwa dem Betrag, den Rewe pro Jahr für die Beteiligung am Recyclingsystem zahlen müsste.

Bedeutung für den Umweltschutz

Die ZSVR bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Schritt für den Umweltschutz. Allein im Jahr 2023 wurden demnach rund 99 Millionen dickwandige Kunststofftaschen in Umlauf gebracht. Früher oder später würden auch diese Taschen zu Abfall.

Betroffen von dem Urteil sind nicht nur Supermärkte, sondern unter anderem auch Möbelhäuser, Gartencenter und Drogeriemärkte.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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