Wirtschaft

Droht Varta jetzt die Zerschlagung?

Droht Varta die Zerschlagung? Geldgeber wollen das Batteriegeschäft für Haushalte abspalten – und das hat einen brisanten Grund.

23.07.2026, 10:26 Uhr

Zerschlagung von Varta rückt näher

Im Streit um die Zukunft des Batterieherstellers Varta zeichnet sich zunehmend eine Aufspaltung des Unternehmens ab. Bedeutende Geldgeber wollen das Geschäft mit Haushaltsbatterien aus dem Konzern herauslösen und plädieren für eine neue Eigentümerstruktur, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Mehrere Medien hatten zuvor bereits darüber berichtet. Varta selbst wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern.

Hinter dem Vorstoß steht eine sogenannte Ad-hoc-Gläubigergruppe, zu der unter anderem die Deutsche Bank sowie die Finanzinvestoren RBC BlueBay, Blantyre und Whitebox gehören. Sie begründen ihren Kurswechsel mit der schwierigen finanziellen Lage des Unternehmens aus Ellwangen.

Nach Angaben der Gläubiger kam eine unabhängige Untersuchung der Beratungsgesellschaft FTI zu dem Ergebnis, dass Varta im operativen Geschäft einen Liquiditätsbedarf im mittleren zweistelligen Millionenbereich hat. Damit fehlt dem Unternehmen Geld für den laufenden Betrieb. Darüber hinaus werde zusätzlich deutlich mehr Kapital benötigt, um das Geschäft dauerhaft zu sichern.

Varta bleibt ein Sanierungsfall

Varta war in den vergangenen Jahren stark unter Druck geraten. Um eine Insolvenz abzuwenden, hatte der Konzern im Juli 2024 ein Sanierungsverfahren nach dem Restrukturierungsgesetz eingeleitet. In diesem Zusammenhang verloren auch die bisherigen Aktionäre ihren Einfluss. Anfang April des vergangenen Jahres hatte Varta noch erklärt, die monatelange Neuaufstellung des Unternehmens sei abgeschlossen.

Nach Aussage eines Sprechers der Gläubiger ist es trotz intensiver Verhandlungen bislang nicht gelungen, einen Investor oder anderen Beteiligten zu finden, der die fehlenden Mittel bereitstellen will. Deshalb hält die Gruppe die Abspaltung und Stabilisierung des Bereichs Consumer Batteries nun für den aussichtsreichsten Weg.

Zudem kündigten die Gläubiger an, ihre vertraglich vereinbarten Rechte aus den Finanzierungsabkommen der Restrukturierung von 2024 geltend zu machen. Die Umsetzung hängt den Angaben zufolge jedoch noch von behördlichen sowie weiteren Genehmigungen ab.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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