Wirtschaft

Paukenschlag: VW muss Ex-Manager 300.000 Euro zahlen

Interne VW-Berichte bei Medien und Behörden: Zwei Manager flogen – und kassieren jetzt womöglich noch Hunderttausende.

06.11.2026, 14:57 Uhr

Volkswagen muss einem entlassenen Manager für rund ein Jahr ausstehendes Gehalt etwa 300.000 Euro nachzahlen. Das hat das Arbeitsgericht Braunschweig entschieden. Der Autobauer hatte dem Mann gekündigt, weil er nach Auffassung des Unternehmens interne Informationen unter anderem an das Landeskriminalamt (LKA) weitergegeben haben soll. Der Rechtsstreit zwischen VW und insgesamt zwei früheren Managern beschäftigt inzwischen die Arbeitsgerichte über mehrere Instanzen.

Bereits im September hatte das Gericht dem zweiten Manager eine Nachzahlung von ungefähr 200.000 Euro zugesprochen. In beiden Verfahren geht es um die Differenz zwischen einer fristlosen und einer ordentlichen Kündigung, die VW ausgleichen soll. Zuvor hatten die Richter entschieden, dass die außerordentliche Kündigung nicht wirksam war, die ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses aber Bestand hat.

Gericht weist VW-Forderungen zurück

Auch mit weiteren Ansprüchen blieb Volkswagen erfolglos. So lehnte das Gericht in diesem Fall unter anderem ab, dass der Konzern rund 380.000 Euro an Anwaltskosten ersetzt bekommt. Nach der zweiten Entscheidung erhält VW zudem keine Auskunft darüber, welche konkreten Hinweise die beiden Manager gemeldet haben.

Nach Darstellung des Unternehmens beruhte die Kündigung auf dem Vorwurf, interne Revisionsberichte zu den Modellen Crafter und Grand California unbefugt an Medien und öffentliche Stellen weitergegeben zu haben. VW wertete dies als unzulässiges Verhalten und als schwerwiegende Verletzung dienstlicher Pflichten.

Ein VW-Sprecher erklärte, der Konzern teile die Auffassung des Arbeitsgerichts ausdrücklich nicht. Das Unternehmen will die Entscheidung nun vom Landesarbeitsgericht Hannover überprüfen lassen.

Kläger berufen sich auf Hinweisgeberschutz

Die beiden Kläger aus dem oberen Managementkreis verweisen auf das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie geben an, nach internen und später auch externen Meldungen über mutmaßliche Missstände unter Druck geraten und benachteiligt worden zu sein.

Mit ihrer Schadenersatzklage in Millionenhöhe hatten sie jedoch weder vor dem Arbeitsgericht Braunschweig noch vor dem Landesarbeitsgericht Hannover Erfolg. Nun muss sich das Bundesarbeitsgericht mit dem Fall befassen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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