Wirtschaft

Jetzt beschlossen: EU verbietet sexualisierte Deepfake-KI

Neue EU-Regeln für ChatGPT & Co.: Wer haftet bei KI-Pornos und Deepfakes? Die Abstimmung könnte vieles ändern.

16.06.2026, 13:34 Uhr

Das Europäische Parlament hat sich für ein Verbot von KI-Anwendungen ausgesprochen, mit denen sich sexualisierte Deepfakes erstellen lassen. In Straßburg votierten 423 Abgeordnete für eine entsprechende Ergänzung des europäischen KI-Gesetzes, 57 stimmten dagegen, 174 enthielten sich. Bevor die Regel in Kraft treten kann, müssen noch die EU-Mitgliedstaaten formell zustimmen. Vorgesehen ist, dass das Verbot ab dem 2. Dezember 2026 unter Leitung des vor zwei Jahren eingerichteten EU-KI-Amts durchgesetzt wird.

Deepfakes sind täuschend echt wirkende Bild-, Video- oder Audioinhalte, die mithilfe Künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert werden. Die neue Regelung soll bestehende Vorgaben erweitern und nicht nur gegen Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch gegen Anbieter solcher Werkzeuge vorgehen. Die beteiligten Parlamentarier betonten zugleich, dass Bildbearbeitung und kreative Manipulationen dadurch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden sollen.

Welche Inhalte betroffen wären

Im Gesetz soll deshalb präzise festgelegt werden, was als sexualisierter Inhalt gilt. Das Verbot richtet sich demnach gegen KI-Anwendungen, die realistische Darstellungen des Intimbereichs ermöglichen – etwa von Genitalien, Anus, Gesäß oder entblößten weiblichen Brüsten – ebenso wie gegen Inhalte mit eindeutig sexuellen Handlungen.

Ausgenommen bleiben sollen satirische Karikaturen. Auch ohne Einwilligung erzeugte Bikini-Bilder, wie sie etwa durch Grok erstellt und über X verbreitet wurden, könnten damit weiterhin zulässig sein. Ausdrücklich erfasst werden soll dagegen auch die Erstellung von Inhalten, die sexuellen Kindesmissbrauch zeigen.

Wasserzeichenpflicht für KI-Inhalte später

Weitere Änderungen am KI-Gesetz sollen Unternehmen vorerst zusätzliche Auflagen ersparen und den Einsatz von KI in der Wirtschaft vereinfachen. Teile der Vorschriften, die das EU-KI-Amt ursprünglich schon ab August durchsetzen wollte, gelten für Anbieter von Systemen wie ChatGPT oder Claude nun erst ab Dezember 2026. Spätestens dann sollen KI-generierte Inhalte klar gekennzeichnet werden; erzeugte Bilder und Videos müssten also mit Wasserzeichen versehen sein.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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