Wirtschaft

EU stoppt «Veggie-Hühnchen» – was jetzt droht

Veggie-Burger bleibt – doch jetzt trifft das EU-Namensverbot andere Klassiker. Welche Begriffe bald verschwinden könnten.

16.06.2026, 13:11 Uhr

EU-Parlament billigt neue Vorgaben für Bezeichnungen vegetarischer Produkte

Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass vegetarische und pflanzliche Erzeugnisse in der EU künftig nicht mehr mit bestimmten fleischbezogenen Begriffen beworben werden dürfen. In Straßburg votierten 560 Abgeordnete dafür, 75 dagegen, 25 enthielten sich. Grundlage ist ein Kompromiss, auf den sich Parlamentarier und Vertreter der Mitgliedstaaten bereits Anfang März geeinigt hatten. Bevor die Regeln gelten, ist noch die formale Zustimmung der EU-Staaten nötig.

Im vergangenen Jahr war zunächst deutlich weiter gegangen worden: Damals stand sogar im Raum, Bezeichnungen wie „Tofu-Wurst“, „Soja-Schnitzel“ oder „Veggie-Burger“ zu untersagen. Demnach sollten Wörter wie „Steak“, „Schnitzel“, „Burger“ oder „Wurst“ ausschließlich tierischen Produkten vorbehalten bleiben. Als Begründung wurden Verbraucherschutz und die Interessen der Landwirtschaft genannt. Gerade in Deutschland gab es daran jedoch erhebliche Kritik.

Nach Angaben von Wirtschaftsvertretern ist Deutschland der größte europäische Markt für pflanzliche Alternativprodukte. Unternehmen warnten, sie müssten zahlreiche Artikel umbenennen und könnten diese schwerer vermarkten.

Welche Begriffe betroffen sind

Bislang dürfen viele klassische Fleischbezeichnungen auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Daran ändert sich nach dem Parlamentsbeschluss grundsätzlich nichts. Künftig tabu sein sollen aber Begriffe, die sich direkt auf Tierarten, Fleischsorten oder bestimmte Teilstücke beziehen. Dazu zählen etwa „Geflügel“, „Rindfleisch“, „Rippchen“, „Schulter“, „Leber“, „Kotelett“ oder „Speck“. Diese Bezeichnungen sollen zudem nicht für im Labor erzeugte oder zellbasierte Produkte genutzt werden dürfen. Im Text wird Fleisch als „essbare Teile von Tieren“ definiert.

Bundesernährungsminister Alois Rainer bewertete die März-Einigung mit gemischten Gefühlen. Verbraucherinnen und Verbraucher seien informiert genug und wüssten, dass ein Veggie-Schnitzel kein Fleisch enthalte, sagte der CSU-Politiker. Zugleich kritisierte er die Liste der künftig geschützten Begriffe. Aus seiner Sicht wäre es besser gewesen, ganz auf eine zusätzliche Neuregelung zu verzichten. Für die Branche bedeute sie unnötige Mehrarbeit.

Im Kern zielte das EU-Vorhaben eigentlich darauf ab, die Position von Landwirten in der Lieferkette zu stärken. So sollen schriftliche Verträge zwischen Erzeugern und Abnehmern verpflichtend werden, damit Produktionskosten stärker berücksichtigt werden und mehr Planungssicherheit entsteht. Nach der endgültigen Bestätigung müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht übertragen; dabei können sie auch einzelne Sektoren oder Produkte ausnehmen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen