Die EU-Kommission sieht nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen erhebliche Risiken durch das Empfehlungssystem von TikTok. Nach Angaben der Behörde in Brüssel zeigt der Algorithmus auch besonders schutzbedürftigen Nutzerinnen und Nutzern fortlaufend personalisierte Videos an. Dieser endlose Strom könne psychische Probleme verstärken. Dem Unternehmen droht deshalb eine Strafe.
Nach Einschätzung der Kommission hat TikTok das Risiko nicht ausreichend begrenzt. Der Algorithmus werte bereits das Ansehen oder Liken von Beiträgen als Interesse und spiele anschließend vermehrt ähnliche Inhalte aus. Dabei könne es um Themen wie Traurigkeit, Isolation, Gewicht oder Körperbild gehen. Die bisherigen Schutzmaßnahmen hält die Behörde für unzureichend. Auch der Button „Nicht interessiert“ reiche demnach nicht aus, um den Feed wirksam zu verändern.
TikTok weist die Vorwürfe zurück
Mit den neuen Vorwürfen greift die EU-Kommission erneut direkt das Geschäftsmodell der Plattform an. Ein Sprecher der Behörde erklärte, man sei im aktuellen Stand des Verfahrens überzeugt, dass TikTok sein Geschäftsmodell anpassen müsse, um die EU-Vorgaben einzuhalten.
TikTok widerspricht dieser Darstellung. Eine Sprecherin des Unternehmens teilte mit, die Kommission treffe mehrere Aussagen, die aus Sicht der Plattform grundlegend falsch seien und sowohl die technische Struktur des Dienstes als auch das Engagement für die Sicherheit der Nutzer verzerrt darstellten. Zugleich verweist TikTok auf aus eigener Sicht wirksame Schutzmaßnahmen und auf Möglichkeiten, mit denen Nutzer ihr Inhaltserlebnis direkt steuern könnten.
Im Fokus: die „Für Dich“-Seite
Im Mittelpunkt steht die „For You“-Page, also die „Für Dich“-Seite, die besonders schnell Inhalte ausspielt, die Nutzer wahrscheinlich interessieren. Die Kommission fordert hier Änderungen, weil sie sogenannte Rabbit-Hole-Effekte befürchtet.
Gemeint ist, dass Menschen immer tiefer in ein Thema hineingezogen werden und kaum noch herausfinden – ähnlich wie im Bild des „Kaninchenbaus“ aus Alice im Wunderland. Nach Darstellung der EU können Algorithmen solche Muster erkennen und ausnutzen, um die Verweildauer auf einer Plattform zu erhöhen.
Besonders kritisch sieht Brüssel, dass auf diese Weise auch potenziell belastende Inhalte personalisiert und weiter verstärkt werden könnten. Nach den vorläufigen Ergebnissen gefährde das insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch andere schutzbedürftige Erwachsene. Zwar habe TikTok bereits Gegenmaßnahmen ergriffen, diese seien bislang aber nicht wirksam genug.
Weiteres DSA-Verfahren gegen TikTok
Für TikTok ist es nicht das erste Verfahren mit der EU. Nach Angaben der Kommission ist es bereits das dritte Mal, dass Brüssel dem von Bytedance betriebenen Dienst vorläufige Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) vorhält. Seit dem ersten Verfahren im Februar 2024 wurde allerdings noch keine Strafe verhängt.
Der DSA gilt in der EU grundsätzlich als scharfes Instrument gegen den Einfluss großer Online-Plattformen. Kritiker werfen der Kommission jedoch immer wieder vor, zu zögerlich gegen große Anbieter vorzugehen. Brüssel hält dagegen, dass Entscheidungen gerichtsfest sein müssten und deshalb sorgfältig belegt werden müssten.
Weitere Untersuchungen laufen parallel
Parallel laufen weitere Untersuchungen gegen die Plattform. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob bestimmte Funktionen der App Minderjährige in ein suchtähnliches Nutzungsverhalten drängen könnten, etwa durch das ununterbrochene automatische Abspielen von Videos.
In einem weiteren Verfahren wirft die EU TikTok zudem vor, Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor übergriffigem Verhalten anderer Nutzer zu schützen. Kritisiert wird unter anderem, dass Fremde öffentliche Konten von Minderjährigen sehen und junge Nutzer auch mit missbräuchlichen Absichten kontaktieren könnten.
TikTok kann sich in allen Verfahren gegen die Vorwürfe verteidigen oder mit Änderungen auf die Bedenken der EU reagieren. Kommt keine Einigung zustande, könnte die Kommission einen formellen Verstoß feststellen. Dann wäre eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Konzerns möglich. Zusätzlich könnten tägliche Zwangsgelder verhängt werden.
Ähnliche Bedenken auch bei Meta-Plattformen
Auch bei Facebook und Instagram sieht die EU-Kommission nach vorläufigen Ergebnissen zu hohe Suchtgefahren, etwa durch personalisierte Empfehlungen und automatisches Abspielen von Inhalten. Zudem wirft sie den Plattformen vor, Kinder unter 13 Jahren nicht ausreichend fernzuhalten. Der Mutterkonzern Meta weist diese Vorwürfe zurück.
Auf EU-Ebene wird außerdem darüber diskutiert, ob es künftig strengere Regeln bis hin zu einem Social-Media-Verbot für Kinder geben soll.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber