Politik

Wahlbetrug im Heim? So läuft die Abstimmung

Wahl im Heim: Wer entscheidet wirklich – und wie real ist der AfD-Verdacht auf Manipulation bei Demenzkranken?

03.09.2026, 15:44 Uhr

AfD warnt vor möglicher Einflussnahme bei Briefwahlen in Pflegeheimen – was rechtlich gilt

Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erhebt die AfD erneut den Vorwurf, in Pflegeheimen könnten Wahlunterlagen älterer und hilfsbedürftiger Menschen manipuliert werden. Anlass ist ein Medienbericht aus Dessau. AfD-Landeschef Martin Reichardt schrieb am Donnerstag auf X, der geschilderte Fall mache ihn "zutiefst wütend".

Nach Angaben der „Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung“ soll eine bislang unbekannte Person die Briefwahlunterlagen einer 95-jährigen demenzkranken Frau ohne entsprechende Vollmacht ausgefüllt und die Stimme für sie abgegeben haben. Die Stadt wollte sich auf Anfrage mit Verweis auf laufende Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht näher dazu äußern.

Bereits in der vergangenen Woche hatte AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund in einem Video auf X Andeutungen gemacht, wonach es Vorgaben aus einer "gewissen linken oder grünen Ecke" geben könne. Zugleich räumte er ein, dafür keine Belege zu haben.

Wer darf in Pflegeheimen wählen?

Grundsätzlich sind auch hochbetagte, pflegebedürftige, behinderte oder demente Menschen wahlberechtigt. Darauf verweist der gemeinnützige BIVA-Pflegeschutzbund. Auch Personen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, dürfen wählen.

Früher gab es für bestimmte betreute Menschen noch Einschränkungen beim Wahlrecht. Diese wurden jedoch 2019 durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Seither gilt: Vom Wahlrecht ausgeschlossen werden kann nur, wer durch richterliche Entscheidung ausdrücklich davon ausgeschlossen ist.

Ist Hilfe beim Wählen erlaubt?

Ja. Das Bundeswahlgesetz erlaubt Unterstützung für Menschen, die nicht lesen können oder wegen einer Behinderung ihre Stimme nicht allein abgeben können. Dabei ist jedoch klar geregelt, dass sich die Hilfe nur auf die praktische Durchführung beziehen darf.

Die Entscheidung, wen man wählt, muss immer vom Wahlberechtigten selbst getroffen und geäußert werden. Unzulässig ist jede Form der Einflussnahme, bei der die Hilfsperson den Willen des Wählers ersetzt, verändert oder aus eigenem Interesse handelt.

Wenn also davon gesprochen wird, Bewohnern werde "der Stift geführt", ist das nicht automatisch rechtswidrig. Erlaubt ist dies dann, wenn die helfende Person lediglich beim Ausfüllen unterstützt, ohne die Wahlentscheidung selbst zu treffen.

Wie läuft die Wahl in Pflegeheimen ab?

Treffen Wahlunterlagen im Heim ein, müssen sie grundsätzlich an die jeweiligen Bewohner ausgehändigt werden. Nach Darstellung des Pflegeschutzbundes ist es nicht Aufgabe der Einrichtung, über die Verwendung der Unterlagen zu bestimmen.

Ob anschließend per Briefwahl oder im Wahllokal abgestimmt wird, ob mit Unterstützung oder ohne, entscheiden die Betroffenen selbst – beziehungsweise gemeinsam mit Bevollmächtigten oder Betreuern, sofern diese eingebunden sind.

Nach Angaben des Verbands sind heute viele Wahllokale barrierefrei. Zudem beantragen zahlreiche Pflegeeinrichtungen Briefwahlunterlagen für viele oder sogar alle Bewohner. Manche Heime richten in Zusammenarbeit mit der Kommune sogar ein eigenes Wahllokal im Haus ein.

Welche Schwierigkeiten gab es bislang?

Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht die größeren Probleme aus der Vergangenheit eher auf einer anderen Seite: Bewohner von Pflegeheimen seien wiederholt faktisch von Wahlen ausgeschlossen worden, weil ihnen wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen die Fähigkeit zur Stimmabgabe abgesprochen worden sei.

Selbst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe es vereinzelt Fälle gegeben, in denen Bewohner nicht die notwendige Unterstützung bekamen oder Wahlunterlagen sogar entsorgt wurden. Hintergrund sei ein bevormundendes Verständnis gewesen, nicht der Verdacht auf Wahlbetrug oder gezielte Manipulation.

Fazit

Menschen in Pflegeheimen dürfen selbstverständlich wählen – auch bei Demenz, Behinderung oder umfassender Betreuung. Hilfe bei der Stimmabgabe ist erlaubt, solange sie sich auf die Unterstützung beschränkt und nicht die freie Entscheidung ersetzt. Die Debatte zeigt vor allem, wie wichtig es ist, einerseits Missbrauch zu verhindern und andererseits das Wahlrecht pflegebedürftiger Menschen zu schützen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen