Das Oberlandesgericht Dresden hat die NSU-Unterstützerin Susann E. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gut acht Monate nach Prozessbeginn sprach das Gericht die 45-Jährige der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen sowie der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen in einem Fall schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden.
Enge Vertraute von Zschäpe und dem NSU-Trio
Nach Überzeugung des Gerichts war Susann E. in den letzten fünf Jahren des Bestehens des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) die beste Freundin der bereits zu lebenslanger Haft verurteilten Terroristin Beate Zschäpe. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger sagte in der Urteilsbegründung zudem, Susann E. und ihr Ehemann André E. seien engste Vertraute aller drei NSU-Mitglieder gewesen.
André E. war bereits 2018 als Unterstützer der Neonazi-Terrorzelle zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zschäpe selbst war im Dresdner Verfahren an drei Verhandlungstagen ausführlich befragt worden und wirkte dabei nach Einschätzung des Gerichts bemüht, ihre damalige einzige Vertraute möglichst wenig zu belasten.
Krankenkassenkarte, Bahncard-Daten und Hilfe beim Wohnmobil
Vor dem OLG musste sich Susann E. unter anderem dafür verantworten, dass sie Zschäpe ihre Krankenkassenkarte überließ und ihre Personalien für eine Bahncard zur Verfügung stellte. Nach den Feststellungen des Gerichts ließ sich Zschäpe mit der Karte 2008 und 2009 mehrfach zahnärztlich behandeln. Die Bahncard im Namen der Angeklagten diente ihr demnach nicht nur zum Kauf günstiger Bahntickets, sondern auch als Ersatz zum Ausweisen.
Auch den Personalausweis ihrer Freundin soll Zschäpe mehrfach verwendet haben. Bei einer polizeilichen Vernehmung wegen eines Wasserschadens im Zwickauer Mietshaus des NSU konnte sie so einer Entdeckung entgehen. Ob Susann E. ihr das Dokument selbst übergab oder ob ihr Ehemann es mitnahm, ließ sich laut Gericht aber nicht eindeutig klären.
Zudem sahen es die Richter als erwiesen an, dass Susann E. bei der Abholung eines Wohnmobils half, das der NSU 2011 bei seinem letzten Raubüberfall nutzte.
Gericht: Angeklagte musste von terroristischen Straftaten ausgehen
Eine zentrale Frage des Verfahrens war, ob Susann E. von den rassistischen Morden des NSU wusste. Der Senat stellte fest, dass die Terrorzelle bis 2011 fortbestand und Susann E. den NSU in dieser Zeit unterstützte. Nach Überzeugung des Gerichts musste sie dabei zumindest davon ausgehen, dass das Trio terroristische Straftaten beging.
Susann E. reagiert weitgehend regungslos
Susann E. nahm das Urteil nach Gerichtsbeobachtung weitgehend regungslos auf. Kurz schüttelte die 45-Jährige den Kopf, als die Richterin auf ihren 2015 geborenen Sohn zu sprechen kam. Herberger nannte es bemerkenswert, einem Kind während des laufenden Münchner NSU-Prozesses den Vornamen Uwe zu geben – so wie die beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.
Außerdem verwies die Vorsitzende Richterin auf eine bei einer Wohnungsdurchsuchung gefundene Zeichnung von Mundlos und Böhnhardt mit der Aufschrift „Unvergessen“, die über dem Fernseher neben Fotos der eigenen Kinder gehangen haben soll.
Die Belehrung zu ihrer Bewährung quittierte Susann E. mit einem Nicken. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Als Auflage muss sie dem Gericht lediglich einen Wohnsitzwechsel mitteilen. Nach Einschätzung des OLG kann sie nach Abschluss des Verfahrens wieder als Pflegerin arbeiten.
Strafe deutlich unter Forderung der Bundesanwaltschaft
Bei der Strafe blieben die Richter deutlich unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die vier Jahre Haft verlangt hatte. Nach Angaben des Gerichts orientierte sich der Senat bei der Strafzumessung auch an früheren NSU-Urteilen – darunter den zweieinhalb Jahren Haft für André E. und den drei Jahren Haft für Holger G., die 2018 in München verhängt worden waren.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Susann E. selbst schwieg im Verfahren weitgehend.
Nach der Urteilsverkündung betonte Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot die grundsätzliche Bedeutung des Schuldspruchs. Er zeige, dass Ermittlungen auch nach langer Zeit noch erfolgreich sein könnten und die Bundesanwaltschaft im NSU-Komplex keinen Schlussstrich ziehen wolle.
Vor der Urteilsverkündung demonstrierten nach Angaben vor Ort etwa zwei Dutzend Menschen gegen rechte Gewalt und Rechtsextremismus.
NSU verübte zehn Morde in Deutschland
Die Neonazi-Terrorzelle NSU bestand aus Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Das Trio verübte ab dem Jahr 2000 über Jahre hinweg unerkannt zehn Morde in Deutschland. Zu den Opfern zählten neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin.
Außerdem wurden bei zwei Bombenanschlägen in Köln Dutzende Menschen verletzt. Das Leben im Untergrund finanzierte die Gruppe durch 15 Banküberfälle.
Böhnhardt und Mundlos töteten sich 2011 in Eisenach, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst danach flog der NSU auf. Zschäpe wurde 2018 nach einem mehr als fünfjährigen Prozess vor dem OLG München zu lebenslanger Haft verurteilt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber