Buckelwal vor Schleswig-Holsteins Küste bestätigt
Vor der Küste Schleswig-Holsteins ist ein großer Wal unterwegs. Nach Angaben des Deutschen Meeresmuseums gingen am Donnerstag zwischen 12 und 14 Uhr zwei Sichtungsmeldungen aus dem Seegebiet vor Heiligenhafen ein.
Eine eindeutige Identifizierung des dort gesichteten Tieres war zunächst nicht möglich. Das Foto- und Videomaterial sei laut Museum zu schlecht, um sicher sagen zu können, ob es sich um jenen Buckelwal handelt, der in den vergangenen Wochen vor Dänemark beobachtet wurde. Größe und allgemeines Erscheinungsbild deuteten jedoch darauf hin.
Am Abend bestätigte das schleswig-holsteinische Umweltministerium dann nach einer Begutachtung vor Ort die Sichtung eines Buckelwals am Ausgang der Kieler Förde. Nach Angaben der Behörde handelt es sich vermutlich um dasselbe Tier, das zuvor bereits in Schottland und Dänemark gesehen worden war. Der Wal habe sich nach einem kurzen Aufenthalt in flacheren Gewässern zuletzt wieder langsam in Richtung offene See bewegt.
Ob es sich bei der Sichtung vor Heiligenhafen um denselben Wal handelt, blieb zunächst offen. Das Ministerium bestätigte bislang ausdrücklich nur die Beobachtung im Bereich der Kieler Förde.
Zuletzt war vor der dänischen Ostseeküste mehrfach ein Buckelwal entdeckt worden, unter anderem vor Aarhus. Nach Angaben der dänischen Umweltbehörde gab es zuvor auch Sichtungen zwischen Jütland und der Insel Fünen. Aussehen und Verhalten des Tieres deuteten demnach darauf hin, dass es krank sein könnte. Die Behörde rief die Menschen deshalb eindringlich dazu auf, Abstand zu dem Wal zu halten.
Auch das schleswig-holsteinische Umweltministerium mahnt zur Vorsicht. Sichtungen sollten mit großem Abstand erfolgen, mögliche Strandungen sollten den örtlichen Behörden gemeldet werden. Dichter Schiffs- und Bootsverkehr in der Nähe des Tieres stelle einen erheblichen Stressfaktor dar und solle unbedingt vermieden werden. Auch deshalb sieht das Ministerium nach aktuellem Stand von einer engeren Begleitung des Wals ab.
Zugleich betont die Behörde, dass Wale geschützte Wildtiere sind, die sich frei durch die Meere bewegen. Eine Sichtung allein sei daher noch kein Grund zur Besorgnis und begründe nicht automatisch ein staatliches Eingreifen. Ob ein Wal strandet, hänge von vielen Faktoren ab und lasse sich im Voraus nicht verlässlich beurteilen.
Für den Fall einer möglichen Strandung hat das Land nach eigenen Angaben eine Meldekette eingerichtet. So solle im Ernstfall schnell gemeinsam mit wissenschaftlichen Fachleuten, der Polizei und weiteren zuständigen Stellen entschieden werden. Jede Walstrandung müsse einzeln bewertet werden. Grundsätzlich gilt: Um das Tier nicht zu stören, sollte ein großer Abstand eingehalten werden.
Bereits im Frühjahr hatte ein Buckelwal in deutschen Gewässern für großes Aufsehen gesorgt. Das Tier, das den Namen „Timmy“ erhielt, war wiederholt gestrandet. Eine private Initiative brachte den Wal schließlich mit erheblichem Aufwand in einem Transportkahn in die Nordsee und ließ ihn dort frei. Experten kritisierten dieses Vorgehen scharf und bezeichneten es als Tierquälerei. Der Wal überlebte nicht: Mitte Mai wurde er tot vor der dänischen Ostseeinsel Anholt entdeckt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber