Politik

UNHCR überrascht mit Haltung zu Abschiebezentren im Ausland

Überraschende UNHCR-Position: Abschiebezentren im Ausland wären okay – aber nur unter einer brisanten Bedingung.

02.06.2026, 12:27 Uhr

Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat grundsätzlich keine Einwände gegen Rückführungszentren in Staaten außerhalb der Europäischen Union für Asylsuchende, deren Anträge in Europa endgültig abgelehnt wurden. Voraussetzung sei allerdings, dass in solchen Einrichtungen in Drittstaaten die Menschenrechte gewahrt bleiben.

Nach Angaben von UNHCR-Sprecher Babar Baloch kommen solche Zentren vor allem für Menschen infrage, deren Antrag auf internationalen Schutz nach einem fairen und zügigen Verfahren endgültig abgelehnt wurde, die kein anderes Aufenthaltsrecht haben und trotz Unterstützung nicht freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren. Das könne auch Personen betreffen, die nicht sofort zwangsweise abgeschoben werden können.

EU ebnet Weg für neue Abschieberegeln

Die Europäische Union hat am Montagabend mit einer Einigung auf eine neue Verordnung den Weg für sogenannte Return Hubs in Drittstaaten sowie für weitere Verschärfungen im Asylbereich freigemacht. Ziel ist es, mehr Rückführungen tatsächlich durchzusetzen.

Für Ausreisepflichtige, die nicht mit den Behörden kooperieren, sollen die neuen Regeln zudem negative Folgen haben. Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, müssen das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten dem Kompromiss noch formell zustimmen. Das gilt allerdings üblicherweise als Formsache.

Weil es sich um eine EU-Verordnung handelt, würden die neuen Vorgaben in Deutschland unmittelbar gelten, also ohne dass dafür zunächst nationale Gesetze geändert werden müssten.

Dobrindt erwartet konkrete Vereinbarungen in einigen Monaten

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält es für möglich, schon in den kommenden Monaten konkrete Vereinbarungen mit Drittstaaten zur Einrichtung solcher Zentren zu schließen. Er verweist auf Gespräche einer Gruppe aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Griechenland und Dänemark.

Nach seiner Einschätzung könnten noch im Laufe dieses Jahres Abkommen dieser Art zustande kommen. Bis entsprechende Zentren tatsächlich aufgebaut seien, dürfte es aber noch länger dauern.

Dobrindt erwartet von der neuen Rückführungsverordnung insgesamt deutlich mehr Ordnung in der europäischen Migrationspolitik. Zugleich argumentiert er, dass damit auch das Geschäftsmodell von Schleusern geschwächt werde, die bislang mit einem dauerhaften Verbleib in Europa geworben hätten.

Noch ist kein Aufnahmestaat gefunden

Die geplanten besonderen Rückkehrzentren sollen außerhalb der EU eingerichtet werden. Dort könnten vollziehbar ausreisepflichtige Menschen untergebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können – etwa weil deren Heimatstaat die Rücknahme verweigert oder weil keine diplomatischen Beziehungen bestehen.

Welcher Drittstaat bereit wäre, ein solches Zentrum auf seinem Gebiet einzurichten, ist bislang jedoch offen. Deutschland sucht dafür derzeit gemeinsam mit den vier anderen europäischen Staaten nach einem möglichen Partnerland.

Frühere Modelle waren teuer und rechtlich umstritten

Einen klaren europäischen Rechtsrahmen für solche Drittstaatenlösungen gab es bisher nicht. Frühere Modelle galten als kostspielig und juristisch heikel.

So hatte Großbritannien mit Ruanda vereinbart, irregulär eingereiste Migranten dorthin zu bringen, damit sie dort Asyl beantragen können. Im Gegenzug sollte Ruanda Millionensummen für die wirtschaftliche und soziale Integration der Migranten erhalten. Das Abkommen trat zwar im April 2024 in Kraft, wurde nach dem Wahlsieg der Labour-Partei im Juli 2024 aber wieder beendet.

Auch Italiens Abkommen mit Albanien sorgte für Streit. Zunächst sollten dort Asylverfahren für bestimmte Gruppen stattfinden, später sollten die errichteten Lager auch für Abschiebehaft genutzt werden. Das Modell beschäftigt inzwischen den Europäischen Gerichtshof; eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Experten mahnen Schutzstandards an

Die Migrationsforscherin Petra Bendel von der Universität Erlangen-Nürnberg verweist darauf, dass weiterhin offen sei, welche Staaten sich unter welchen Bedingungen beteiligen würden und wie hoch die Kosten ausfallen. Sie fordert, dass menschenrechtliche Standards wie das Prinzip der Nichtzurückweisung, der Schutz vor willkürlicher Freiheitsentziehung und verfahrensrechtliche Garantien durch wirksame Kontrollmechanismen der EU abgesichert werden.

Diese Bedenken liegen nahe an der Position des UNHCR, das Rückführungszentren nur dann für vertretbar hält, wenn grundlegende Rechte zuverlässig geschützt werden.

Lob aus der Union, Kritik von SPD, Grünen und Linken

Aus Sicht der Union könnten die Return Hubs auch eine abschreckende Wirkung entfalten. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), geht davon aus, dass sich mehr Ausreisepflichtige freiwillig für die Rückkehr in ihr Herkunftsland entscheiden könnten, wenn ihnen andernfalls die Verbringung in ein solches Zentrum droht. Schon die bloße Existenz solcher Einrichtungen könne aus seiner Sicht die Zahl freiwilliger Ausreisen erhöhen.

Kritik kommt dagegen aus anderen Fraktionen. Der SPD-Innenpolitiker Hakan Demir spricht mit Blick auf die Return Hubs von einer „Phantomdebatte“ und bezweifelt eine schnelle praktische Umsetzung, weil bisher kein aufnahmebereites Land bekannt sei. Außerdem wendet er sich gegen die geplante Verlängerung der Abschiebehaft auf bis zu 24 Monate. Niemand solle so lange in Haft sein, nur weil ein Asylantrag gestellt worden sei, argumentiert er.

Die Grünen-Abgeordnete Lamya Kaddor kritisiert, die EU folge damit dem Prinzip „aus den Augen, aus dem Sinn“. Verantwortung in Drittstaaten zu verlagern, ersetze aus ihrer Sicht keine verantwortungsvolle Politik.

Auch die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger sieht in der Einigung auf EU-Ebene eine weitere Entrechtung von Geflüchteten. Menschen ohne Aufenthaltsrecht drohe künftig die willkürliche Abschiebung in ein Land, zu dem sie keinerlei Bezug hätten. Zudem kritisiert sie scharf, dass Menschen belangt werden könnten, wenn sie nicht an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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