Politik

Schock-Zahl: 13.000 Fälle mutmaßlicher Diskriminierung

Alarmierender Bericht: Rassistische Einstellungen verfestigen sich – Ataman warnt vor einer Entwicklung mit Folgen.

02.06.2026, 10:01 Uhr

Mehr als 13.000 Anfragen: Antidiskriminierungsstelle meldet Rekord und warnt vor offenerer Diskriminierung

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat 2025 so viele Beratungsanfragen registriert wie nie zuvor. Nach Angaben der unabhängigen Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman wandten sich 13.067 Menschen an die Stelle, weil sie sich etwa wegen ihrer Herkunft, Religion, Behinderung, ihres Geschlechts, Alters oder anderer Merkmale benachteiligt fühlten. Das waren 15 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der Anstieg kann auch damit zusammenhängen, dass mehr Betroffene rechtliche Beratung suchen. Für Ataman ist die Entwicklung dennoch alarmierend: Diskriminierung werde heute oft offener geäußert als noch vor einigen Jahren und deshalb von Betroffenen als besonders belastend erlebt. Der Leidensdruck sei gestiegen.

Rassismus und Antisemitismus machen den größten Teil aus

Besonders häufig ging es um rassistische oder antisemitische Diskriminierung. 4.571 Fälle und damit 43 Prozent aller Anfragen entfielen auf diesen Bereich. Laut Jahresbericht haben sich diese Zahlen seit 2021 mehr als verdoppelt.

Die geschilderten Fälle reichen von Beleidigungen und Herabwürdigungen bis zu Benachteiligungen im Alltag. Ein im Bericht genanntes Beispiel: Einer Elfjährigen mit dunkler Hautfarbe wollte eine Eisverkäuferin das Wechselgeld nicht direkt geben und sagte, Menschen wie ihr traue sie nicht. In einem anderen Fall wurde ein Kunde in einem Bekleidungsgeschäft trotz bestätigten Einkaufs durchsucht, weil er die Kontrolle nach eigener Einschätzung wegen rassistischer Zuschreibungen erlebte.

Ataman betonte, dass solche Erfahrungen nicht nur die unmittelbar Betroffenen träfen. Benachteiligung schade auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirke sich negativ auf Wirtschaft und Arbeitsleben aus.

Viele Meldungen wegen Behinderung, Krankheit oder Geschlecht

3.015 Anfragen und damit 27 Prozent aller Fälle betrafen den Verdacht auf Diskriminierung wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung. In 2.407 Fällen sahen sich Menschen wegen ihres Geschlechts benachteiligt, was rund 22 Prozent der Anfragen entspricht.

Weitere Merkmale spielten ebenfalls eine wichtige Rolle: 1.261 Anfragen betrafen Altersdiskriminierung, 733 den Bereich Religion und 386 die sexuelle Identität. Teilweise überschneiden sich mehrere Diskriminierungsgründe, etwa wenn muslimische Frauen mit Kopftuch Benachteiligungen erleben.

Arbeitsleben besonders häufig betroffen

Am häufigsten wurde Diskriminierung im Arbeitsleben geschildert. Dort gingen 3.600 Anfragen ein, etwa wegen benachteiligender Stellenausschreibungen, Absagen im Bewerbungsverfahren oder anderer Nachteile im Job. An zweiter Stelle lagen Fälle beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, also zum Beispiel beim Einkaufen, auf dem Wohnungsmarkt oder in anderen Alltagssituationen.

Ataman wies darauf hin, dass Diskriminierung nicht nur Minderheiten treffe. Benachteiligung könne grundsätzlich jeden Menschen im Lauf des Lebens treffen, etwa wegen des Alters, einer Schwangerschaft oder einer später auftretenden Krankheit.

Gesetzlicher Schutz – aber viele Hürden in der Praxis

Rechtliche Grundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 gilt. Es soll das Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 des Grundgesetzes praktisch absichern. Die Antidiskriminierungsstelle bietet dazu eine erste rechtliche Einschätzung und zeigt mögliche Handlungswege auf. Wer eine Benachteiligung nachweisen kann, kann in bestimmten Fällen zivilrechtlich auf Entschädigung oder Schadenersatz klagen.

In der Praxis sehen Fachleute aber erhebliche Hürden. Eva Andrades vom Antidiskriminierungsverband kritisierte, Betroffene hätten bislang nur zwei Monate Zeit, um Ansprüche geltend zu machen. Außerdem müssten sie selbst Belege und Zeugen beibringen, während die Erfolgsaussichten oft unklar seien. Die zugesprochenen Entschädigungen lägen häufig nur bei 500 bis 1.000 Euro.

Reform geplant – Kritik an zu kleinen Schritten

Bereits Anfang Mai hatte das Bundeskabinett eine Reform des AGG auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist unter anderem eine Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf vier statt bislang zwei Monate. Ataman hält das jedoch für nicht ausreichend und appellierte an den Bundestag, die Novelle nachzubessern.

Sie fordert unter anderem eine Frist von mindestens zwölf Monaten, ein Verbandsklagerecht für Fälle mit vielen Betroffenen sowie einen besseren Schutz vor KI-gestützter Diskriminierung, etwa bei der Vorauswahl von Bewerbungsunterlagen.

Besonders wichtig ist ihr außerdem, dass künftig auch Diskriminierung durch staatliche Stellen erfasst wird. Solche Fälle machten nach ihren Angaben rund ein Viertel der Beratungsanfragen aus, seien aber bislang nicht vom AGG abgedeckt.

Unterstützung für eine umfassendere Reform kommt auch von anderen Organisationen. Die Türkische Gemeinde in Deutschland warnte vor bloß kosmetischen Änderungen, der Deutsche Caritasverband forderte eine aktive Gegenwehr gegen zunehmende Diskriminierung in der Gesellschaft. Ataman wies zugleich die Sorge zurück, strengere Regeln könnten Unternehmen übermäßig belasten: Das AGG habe der Wirtschaft nie geschadet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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