Mehrere Bundesländer dringen auf Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen nach Angaben des sächsischen Justizministeriums die Selbstbestimmung trans- und intergeschlechtlicher Menschen stärken, zugleich aber offenkundigen Missbrauch der Regelung wirksam verhindern. Über die Initiative hatte zunächst die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.
Fall Marla Svenja Liebich rückt Gesetz erneut in den Fokus
Neue Aufmerksamkeit erhielt das Thema durch den Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich mit Blick darauf bereits für eine Reform des Gesetzes ausgesprochen.
Liebich war im Juli 2023, damals noch unter dem Namen Sven Liebich, wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Anschließend ließ Liebich den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen von Sven in Marla Svenja ändern. Kritiker werteten dies als möglichen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Trotz der Änderung wurde Liebich zum Haftantritt in das Frauengefängnis in Chemnitz geladen, erschien dort jedoch nicht. Schließlich erfolgte die Festnahme an der Grenze zwischen Deutschland und Tschechien. Seitdem sitzt Liebich in tschechischer Haft. Das Landgericht Pilsen ordnete am Montag die Auslieferung nach Deutschland an, gegen diese Entscheidung kann jedoch noch Beschwerde eingelegt werden.
Länder fordern rechtssicheren Prüfmechanismus
Die drei Länder fordern die Bundesregierung nun auf, zeitnah eine Reform auf den Weg zu bringen, die einen Prüfmechanismus für Fälle offenkundigen Missbrauchs schafft. Nach ihrem Vorschlag soll gesetzlich klarer geregelt werden, unter welchen objektiven Voraussetzungen Standesämter in Verdachtsfällen tätig werden können.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) betonte, geprüft werden sollten ausschließlich objektive und dokumentierbare Umstände, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten. Jeder Missbrauchsfall gefährde das eigentliche Ziel des Gesetzes: betroffenen Menschen einen respektvollen Umgang mit ihrer Geschlechtsidentität zu ermöglichen.
Der Vorstoß soll bei der Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni in Hamburg eingebracht werden.
Gesetz steht ohnehin vor einer Überprüfung
Unterstützung erhalten die drei Länder von Unions-Fraktionsvize Günter Krings. Der Fall Liebich habe erneut gezeigt, wie missbrauchsanfällig das Gesetz in seiner aktuellen Fassung sei, sagte der CDU-Politiker. Krings verwies zudem darauf, dass CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag bereits eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes vereinbart haben.
Diese Überprüfung soll nach bisherigem Stand bis zum 31. Juli abgeschlossen sein. Zuständig ist dafür das Bundesfamilienministerium.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion