Politik

Selbstbestimmung: Ländern reicht das Gesetz nicht

Nach dem Fall Liebich drängen drei Länder auf schärfere Regeln beim Selbstbestimmungsrecht. Was jetzt geändert werden soll

02.06.2026, 10:00 Uhr

Mehrere Bundesländer wollen das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) nachschärfen. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine gemeinsame Initiative angekündigt, die nach Angaben des sächsischen Justizministeriums zwei Ziele verfolgt: die Selbstbestimmung trans- und intergeschlechtlicher Menschen zu stärken und zugleich offensichtlichen Missbrauch der Regelung wirksam zu unterbinden. Zuerst hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung darüber berichtet.

Fall Marla Svenja Liebich befeuert die Debatte erneut

Neue Dynamik erhielt die Diskussion durch den Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich mit Blick darauf bereits für eine Reform des Gesetzes ausgesprochen.

Liebich war im Juli 2023, damals noch unter dem Namen Sven Liebich, wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Danach ließ Liebich den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich sowie den Vornamen von Sven in Marla Svenja ändern. Kritiker sehen darin einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Trotz der Änderung wurde Liebich zum Haftantritt in das Frauengefängnis in Chemnitz geladen, erschien dort jedoch nicht. Später erfolgte die Festnahme an der Grenze zwischen Deutschland und Tschechien. Seitdem sitzt Liebich in tschechischer Haft. Das Landgericht Pilsen ordnete am Montag die Auslieferung nach Deutschland an, gegen die Entscheidung kann aber noch Beschwerde eingelegt werden.

Länder fordern Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern die Bundesregierung auf, zügig eine Reform auf den Weg zu bringen. Aus ihrer Sicht soll ein rechtssicherer Prüfmechanismus für alle Fälle geschaffen werden, in denen ein offensichtlicher Missbrauch der Regelung im Raum steht.

Nach dem Vorschlag der Länder soll gesetzlich präziser festgelegt werden, unter welchen objektiven Voraussetzungen Standesämter in Verdachtsfällen tätig werden dürfen.

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) betonte, geprüft werden dürften ausschließlich objektive und dokumentierbare Umstände, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten. Jeder Missbrauchsfall schade dem eigentlichen Anliegen des Gesetzes, nämlich betroffenen Menschen einen respektvollen Umgang mit ihrer Geschlechtsidentität zu sichern.

Der Vorstoß soll bei der Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni in Hamburg eingebracht werden.

Gesetz wird ohnehin evaluiert

Unterstützung bekommen die drei Länder von Unions-Fraktionsvize Günter Krings. Der CDU-Politiker erklärte, der Fall Liebich habe erneut deutlich gemacht, wie anfällig das Gesetz in seiner derzeitigen Fassung für Missbrauch sei. Zugleich verwies er darauf, dass CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag bereits eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes vereinbart haben.

Diese Überprüfung soll nach bisherigem Stand bis zum 31. Juli abgeschlossen werden. Zuständig ist das Bundesfamilienministerium.

Aus der SPD kommt dagegen ein zurückhaltender Ton. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der Süddeutschen Zeitung, man gehe eigentlich davon aus, dass sich Missbrauch bereits mit der geltenden Rechtslage verhindern lasse – auch im Fall Liebich. Sollten von der Justizministerkonferenz konkrete Vorschläge kommen, werde man diese aber prüfen.

Eine Sprecherin des von der CDU geführten Bundesfamilienministeriums verwies laut Zeitung zudem auf die bereits laufende Evaluierung des Gesetzes.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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