Neues SPD-Ordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder möglich
Dem früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder könnte nach seinem Geburtstagsbesuch bei Russlands Präsident Wladimir Putin erneut ein parteiinternes Ordnungsverfahren drohen. Nach Angaben von Christoph Matterne, Geschäftsführer des SPD-Bezirks Hannover, sind dazu zwei Anträge eingegangen. Derzeit werde noch geprüft, ob diese formal zulässig sind.
Zuständig ist wegen Schröders Wohnsitz der SPD-Unterbezirk Region Hannover. Von welchen Parteigliederungen die Anträge stammen, wurde mit Verweis auf die Schiedsordnung nicht bekanntgegeben. Zuvor hatten die Badischen Neuesten Nachrichten darüber berichtet.
Bereits 2022 gab es mehrere Anläufe
Schon vor einigen Jahren war wegen Schröders Russlandnähe ein Parteiverfahren gegen ihn angestoßen worden. Damals gingen die Initiativen von insgesamt 17 SPD-Gliederungen aus. In erster Instanz entschied der SPD-Unterbezirk Region Hannover im Sommer 2022 jedoch, dass Schröder nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe.
Sieben SPD-Gliederungen legten anschließend Berufung ein, blieben damit aber erfolglos. Neben einem Parteiausschluss standen auch mildere Maßnahmen wie eine Rüge im Raum. Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover lehnte 2023 jedoch sämtliche Sanktionsanträge ab. Auch die Bundesschiedskommission der SPD wies weitere Berufungsanträge in letzter Instanz als unzulässig zurück.
Erneute Kritik nach Treffen mit Putin
Anfang Oktober hatte Schröder mit einem erneuten Treffen mit Putin scharfe Reaktionen in der SPD ausgelöst. Nach Angaben des Kremls hielt sich Schröder in Moskau auf, als Putin dort seinen 74. Geburtstag beging. Kurz zuvor war der Altkanzler in den Aufsichtsrat der russischen Tochter des deutschen Handelsunternehmens Globus berufen worden.
Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Der heute 82-Jährige gilt seit langem als enger Vertrauter Putins. Wegen seiner Verbindung zum russischen Präsidenten und seiner Tätigkeiten für russische Unternehmen steht er seit Jahren in der Kritik. Auch seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine kam es mehrfach zu Treffen zwischen Schröder und Putin.
Hohe Anforderungen für einen Parteiausschluss
Ein Ausschluss aus der SPD ist laut Parteistatuten an strenge Bedingungen geknüpft. Voraussetzung ist, dass ein Mitglied vorsätzlich gegen die Statuten oder in erheblichem Maß gegen Grundsätze beziehungsweise Ordnung der Partei verstoßen hat. Außerdem muss der Partei dadurch ein schwerer Schaden entstanden sein.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber