Fast 4,4 Millionen Menschen aus der Ukraine haben bislang in der Europäischen Union Schutz erhalten. Für ukrainische Männer im wehrfähigen Alter wird die Flucht in die EU nun jedoch deutlich schwieriger: Nach einem Beschluss des Rates der Mitgliedstaaten gelten in Deutschland und den übrigen EU-Staaten künftig keine vereinfachten Aufnahmeregeln mehr für diejenigen, die in der Ukraine einem Ausreiseverbot unterliegen.
Die Verordnung soll in Kürze im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Einen Tag später treten die neuen Bestimmungen in Kraft.
Warum die EU die Regeln verschärft
Hintergrund ist vor allem eine Bitte aus Kiew. Die Ukraine braucht angesichts des russischen Angriffskriegs weiter viele Soldaten. Präsident Wolodymyr Selenskyj zufolge werden monatlich bis zu 34.000 Männer mobilisiert. Wegen der hohen Zahl an Fahnenflüchtigen reicht das aber offenbar kaum aus, um die Verluste der Armee auszugleichen. Nach Angaben von Mychajlo Fedorow wird nach mehr als zwei Millionen Wehrpflichtigen gesucht.
Die EU-Kommission erklärte, das Thema sei eng mit der ukrainischen Seite abgestimmt worden. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner hatte betont, die Frage sei ausführlich mit Kiew besprochen worden. Auch Deutschland und weitere Mitgliedstaaten unterstützen das Vorgehen.
Wer betroffen ist
Künftig sollen nur noch jene Ukrainer von den erleichterten Regeln profitieren, die ihren Wehrdienst bereits geleistet haben oder offiziell davon befreit sind. Wer wegen des Krieges in der Ukraine nicht ausreisen darf, soll es in der EU deutlich schwerer haben, einen Schutzstatus zu bekommen.
Besonders betroffen wären nach den derzeitigen ukrainischen Vorgaben Männer zwischen 23 und 60 Jahren. Für sie bleibt im Regelfall nur noch ein regulärer Asylantrag. Die Aussichten auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis wären damit deutlich schlechter als unter den bisherigen Sonderregeln.
Ausnahmen sollen aber weiterhin gelten, etwa für Väter von mindestens drei minderjährigen Kindern oder für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen vom Wehrdienst freigestellt sind.
Was für bereits anerkannte Schutzsuchende gilt
Die neuen Vorschriften sollen nur für Männer gelten, die erst noch in die EU einreisen. Wer bereits Schutz in einem EU-Staat erhalten hat, verliert diesen Status nicht.
Unabhängig von den neuen Einschränkungen für wehrpflichtige Männer wurden die vereinfachten Aufnahmeregeln für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2028 verlängert. Frauen, Kinder und Männer mit Ausreiseerlaubnis können also weiterhin über die sogenannte Massenzustromrichtlinie aufgenommen werden, ohne ein individuelles Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Damit bleibt der Zugang zu Schutz für Ukrainer in diesen Gruppen weiterhin deutlich einfacher als für viele Flüchtende aus anderen Herkunftsländern.
Haltung der Bundesregierung
Deutschland hatte sich auf EU-Ebene klar für Einschränkungen beim Schutzstatus wehrfähiger Männer ausgesprochen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) unterstützte den Vorstoß bei Beratungen mit seinen europäischen Amtskollegen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, die Ukraine müsse verteidigungsfähig bleiben.
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich bereits im vergangenen Jahr deutlich positioniert und sich für strengere Ausreisebestimmungen für junge ukrainische Männer ausgesprochen. Nach seiner Ansicht würden sie in ihrem Heimatland gebraucht und sollten nicht nach Deutschland ausweichen.
Kritik an der Neuregelung
Kritik kommt vor allem von Grünen und Linken. Die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat warnte, der Ausschluss wehrpflichtiger Männer werde in den Mitgliedstaaten und Kommunen mehr Bürokratie auslösen. Zugleich sei absehbar, dass viele Betroffene dadurch in das reguläre Asylsystem gedrängt würden.
Dieses steht ukrainischen Männern weiterhin offen. Auch subsidiärer Schutz bleibt möglich. In Deutschland kommt er in Betracht, wenn im Herkunftsland etwa wegen eines bewaffneten Konflikts ein ernsthafter Schaden droht.
Die Linken-Politikerin Clara Bünger kritisierte, ein Ausschluss wehrfähiger Männer sei nicht nur für die Betroffenen gravierend, sondern auch ein Angriff auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Dieses Menschenrecht sei in der Ukraine nicht ausreichend gewährleistet. Deshalb müsse diesen Männern Schutz gewährt werden.
Lage in der Ukraine
In der Ukraine stößt die Rekrutierung für die Armee immer wieder auf Widerstand. In sozialen Netzwerken kursieren täglich neue Videos von Zusammenstößen mit Rekrutierungskommandos. Rekrutierungsunwillige wehren sich dabei teils sogar mit Waffengewalt.
Zudem gibt es Berichte über Zwangsrekrutierungen. Betroffene sollen zum Teil in gefängnisartigen Einrichtungen festgehalten werden. Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinez, meldete wiederholt Todesfälle im Zusammenhang mit solchen Einsätzen. Medien berichteten zuletzt außerdem über Prügel, Folter und Misshandlungen rekrutierter Männer in einer Militäreinheit.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber