Die schwarz-rote Koalition steht auf dem Weg zu ihrem großen Reformpaket vor einer entscheidenden Woche. Neben neuen Regeln für flexiblere Arbeitszeiten geht es vor allem um steuerliche Entlastungen durch eine Reform der Einkommensteuer, die ab dem 1. Januar 2027 wirken soll. Am Mittwoch beraten die Spitzen von Union und SPD darüber.
Was die Einkommensteuer bedeutet
Die Einkommensteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmen des Staates. Sie wird nicht nur von Beschäftigten gezahlt, sondern auch von vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die über die Einkommensteuer veranlagt werden. Vom Aufkommen erhalten Bund und Länder jeweils 42,5 Prozent, die Kommunen 15 Prozent. Deshalb braucht der Bund für Änderungen die Zustimmung des Bundesrats.
Das System ist progressiv aufgebaut: Wer mehr verdient, zahlt anteilig auch mehr Steuern. Der sogenannte Grundfreibetrag bleibt steuerfrei, damit das Existenzminimum nicht besteuert wird. Im Jahr 2026 liegt dieser bei 12.348 Euro.
Oberhalb dieses Freibetrags greifen verschiedene Tarifzonen mit ansteigenden Steuersätzen. Für Alleinstehende fällt ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro der Spitzensteuersatz von 42 Prozent an. Das heißt: Jeder Euro oberhalb dieser Grenze wird mit 42 Cent besteuert. Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent beginnt ab 277.826 Euro.
Warum die Reform geplant ist
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, vor allem kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, kritisiert den derzeitigen Tarifverlauf. Er verweist darauf, dass heute teils schon das 1,2-Fache eines Durchschnittseinkommens ausreiche, damit der Spitzensteuersatz greife. Früher sei dafür ein deutlich höheres Vielfaches nötig gewesen. Betroffen seien etwa gut bezahlte Facharbeiter, Handwerksmeister, Ingenieure sowie viele kleinere und mittlere Betriebe.
Wie eine Reform aussehen könnte
Noch ist offen, wie die Neuregelung konkret gestaltet wird. Im Zentrum steht die Frage, wie die Tarifzonen verschoben werden und bis zu welchem Einkommen Entlastungen gelten sollen. Davon hängt auch der finanzielle Umfang ab.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat laut Berichten inzwischen zwei Modelle vorgelegt. Ein erstes Konzept sieht Steuerentlastungen von 28 Milliarden Euro vor und soll durch stärkere Gegenfinanzierung flankiert werden, etwa über eine höhere Erbschaftsteuer. Ein zweites Modell wäre mit rund 17 Milliarden Euro deutlich kleiner und käme demnach ohne Gegenfinanzierung über die Erbschaftsteuer aus.
Für kleine und mittlere Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro jährlich würde das größere Modell nach den Berichten eine Entlastung von etwa 800 bis 900 Euro pro Jahr bringen. Beim kleineren Modell läge die Entlastung nur etwa halb so hoch.
Wo die Konflikte liegen
Der Hauptstreitpunkt ist die Finanzierung. Die SPD möchte hohe Einkommen und große Erbschaften stärker heranziehen. Im Gespräch sind Einkommen ab 100.000 Euro. Die Union lehnt sowohl höhere Belastungen für große Erbschaften als auch einen höheren Spitzensteuersatz bislang ab.
Als möglich gilt allenfalls ihre Zustimmung zu einer etwas höheren Reichensteuer. Doch selbst ein Plus von einem Prozentpunkt würde nur rund eine Milliarde Euro zusätzlich bringen.
Zugleich zeigen die beiden Modelle, dass die Lasten unterschiedlich verteilt würden: Beim größeren Modell müssten knapp eine Million Topverdiener mit einer höheren Steuerbelastung rechnen, beim kleineren wären es sogar rund 1,5 Millionen Steuerzahler, die am Ende mehr zahlen würden als bisher.
Deutlich mehr Geld ließe sich über die Mehrwertsteuer einnehmen. Der reguläre Satz liegt derzeit bei 19 Prozent. Eine Anhebung um einen Prozentpunkt würde dem Staat etwa 16 Milliarden Euro zusätzlich verschaffen. Gleichzeitig wird auch darüber gesprochen, den Mehrwertsteuersatz auf Lebensmittel auf null zu senken. Eine höhere Mehrwertsteuer würde allerdings die Inflation weiter anheizen, die durch den Iran-Krieg sowie gestiegene Öl- und Gaspreise ohnehin zugenommen hat.
Damit hängt vieles davon ab, wie groß das Entlastungspaket am Ende ausfällt und ob tatsächlich eine umfassende Reform zustande kommt. Im Herbst will die Bundesregierung außerdem Berichte zum Existenzminimum und zur Steuerprogression vorlegen. Schon die verfassungsrechtlich notwendige Anhebung des Grundfreibetrags würde nach Schätzungen rund vier Milliarden Euro kosten. Noch einmal etwa vier Milliarden Euro wären nötig, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Damit ist der Effekt gemeint, dass Lohnerhöhungen wegen der Inflation real kaum etwas bringen, steuerlich aber dennoch zu einer höheren Belastung führen.
Zusätzlichen Zündstoff liefert die Lage der Länder. Sie müssten bei Steuersenkungen mit geringeren Einnahmen rechnen und verlangen offenbar schon jetzt Ausgleich vom Bund. Das würde den finanziellen Spielraum in den Verhandlungen weiter verkleinern.
Diskussion über den Abbau von Vergünstigungen
Hinter den Kulissen werfen sich Union und SPD gegenseitig vor, beim Abbau von Subventionen und Steuerprivilegien nicht entschlossen genug vorzugehen. Umstritten ist etwa, ob der sogenannte Handwerkerbonus gestrichen werden soll, also Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen. Ebenso in der Debatte sind Vorteile bei Dienstwagen, insbesondere die pauschale Besteuerung privater Nutzung.
Bei Finanzhilfen steht zudem eine pauschale Kürzung nach dem Rasenmäherprinzip im Raum. Das wäre jedoch nicht überall einfach umzusetzen, etwa bei der Förderung erneuerbarer Energien. Denkbar ist auch, im Bundeshaushalt insgesamt deutlich stärker zu sparen. Das dürfte allerdings massiven Widerstand zahlreicher Interessengruppen auslösen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber