Politik

Anklage gegen Köpfe der mutmaßlichen «Reichsbürger»-Gruppe

Großrazzia mit Folgen: Vier mutmaßliche Reichsbürger-Anführer stehen vor Gericht – was ihnen jetzt droht

22.07.2026, 11:10 Uhr

Die Bundesanwaltschaft hat in Düsseldorf Anklage gegen vier mutmaßliche Führungsfiguren der „Reichsbürger“-Gruppe „Königreich Deutschland“ (KRD) erhoben. Nach Angaben der obersten deutschen Anklagebehörde sollen sie sich als Rädelsführer innerhalb einer kriminellen Vereinigung betätigt haben.

Dem Gründer Peter Fitzek werden darüber hinaus unter anderem der Betrieb eines unerlaubten Versicherungsgeschäfts sowie zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung vorgeworfen. Nun muss der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann ein Prozess beginnt.

Bereits am 13. Mai 2025 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die damals größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten. Nach eigenen Angaben zählte das KRD zu diesem Zeitpunkt rund 6.000 Anhänger, Sicherheitsbehörden gingen allerdings eher von etwa 1.000 aus. Am Tag des Verbots ließ die Bundesanwaltschaft bundesweit Gebäude durchsuchen und vier mutmaßliche Rädelsführer in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg festnehmen. Sie sitzen seither in Untersuchungshaft.

Fitzek als „oberster Souverän“

Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz wurde das KRD 2012 in Wittenberg in Sachsen-Anhalt gegründet. Die Vereinigung verstand sich demnach als eigener Staat mit eigener Verfassung, Währung und Ausweisdokumenten. Geprägt gewesen sei sie von einem Personenkult um Fitzek, den sogenannten „obersten Souverän“.

Ziel der Gruppe sei es gewesen, die bestehende Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft zu setzen und durch ein eigenes System zu ersetzen. Bis zur Bildung eines in der KRD-„Verfassung“ vorgesehenen „Staatsrates“ und der Wahl eines ersten Königs sollte Fitzek treuhänderisch alle Aufgaben übernehmen.

Der in Halle (Saale) geborene und als Koch ausgebildete Fitzek soll laut Bundesanwaltschaft in allen wesentlichen Bereichen die Kontrolle und Entscheidungsgewalt gehabt haben, etwa bei der ideologischen Ausrichtung. Unter den Mitbeschuldigten befinden sich demnach seine zwei mutmaßlichen Stellvertreter sowie ein Mann, der für die Finanzen zuständig gewesen sein soll.

Rund zehn Millionen Euro Einnahmen

Nach früheren und aktuellen Behördenangaben finanzierte sich das „Königreich“ vor allem über verbotene Bank- und Einlagengeschäfte, außerdem über Spenden, Geschenke und Einnahmen aus Seminaren. Zwischen 2020 und 2025 soll die Vereinigung laut Bundesanwaltschaft rund zehn Millionen Euro eingenommen haben.

Unternehmen sollen mit dem Versprechen angeworben worden sein, Waren und Dienstleistungen steuer- und abgabenfrei vertreiben zu können. Auf Umsätze KRD-eigener Betriebe seien demnach keine Steuern gezahlt worden; für Beschäftigte seien außerdem weder Lohnsteuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden. So sollen mehr als zwei Millionen Euro hinterzogen worden sein.

Eigene Währung, Bank- und Versicherungssystem

Mitgliedern wurde eine Befreiung von Steuern und Sozialabgaben in Aussicht gestellt. Das KRD soll dafür ein eigenes Bank- und Versicherungssystem mit Filialen in Dresden, Ulm, Menden und Wittenberg aufgebaut und zugleich für den Umtausch von Euro in eine eigene Währung geworben haben.

Demnach entsprach eine „E-Mark“ für digitale Zahlungen oder eine „Neue Deutsche Mark“ für Barzahlungen jeweils 1,10 Euro.

Laut Verfassungsschutz gingen Anhänger dabei erhebliche finanzielle Risiken ein, weil nach Angaben des KRD kein Rückzahlungsanspruch und keine Möglichkeit zum Rücktausch bestanden. Dennoch habe die Gruppe immer wieder Großspenden bis in den fünfstelligen Bereich sowie weitere Vermögenswerte erhalten.

Immobilien für das eigene „Staatsgebiet“

Eine wichtige Rolle spielte nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden auch der Erwerb von Immobilien und Grundstücken, mit denen das angebliche „Staatsgebiet“ des „Königreichs“ ausgeweitet werden sollte. Diese Liegenschaften sollen sowohl zu Wohn- und Siedlungszwecken als auch für geschäftliche Aktivitäten wie „Systemausstiegsseminare“ genutzt worden sein.

Im Jahr 2022 soll das KRD mehrere Immobilien in Niedersachsen, Thüringen und Sachsen erworben haben.

Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als legitimen Staat an. Sie lehnen demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament, Gesetze und Gerichte ab. Nach Angaben des Verfassungsschutzes gibt es rund 30 länderübergreifend aktive Gruppen dieser Art; zur Szene zählten 2025 etwa 26.000 Personen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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