Politik

Hacker-Alarm: Bund verschärft Cyberschutz für Behörden

Cyber-Alarm bei Behörden: Erstmals gelten Einheitsregeln für Ministerien – und Dienstgeräte werden deutlich strenger gesichert.

22.07.2026, 11:30 Uhr

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, um die IT-Sicherheit in Behörden und Verwaltungen deutlich zu verbessern. Ziel ist es, staatliche Netzwerke besser gegen Cyberangriffe zu schützen, Sicherheitslücken schneller zu schließen und erstmals ein einheitliches Vorgehen über alle Ressorts hinweg sicherzustellen.

Cyberattacken auf öffentliche Einrichtungen haben in den vergangenen Jahren merklich zugenommen. Dazu zählen etwa Ausfälle digitaler Verwaltungsdienste, gezielte Überlastungsangriffe auf Internetseiten oder der Diebstahl sensibler Informationen. Bislang regelten viele Ministerien und Behörden ihre Schutzmaßnahmen weitgehend selbstständig. Künftig soll dieser Flickenteppich beendet werden.

Einheitliche Steuerung unter dem Namen „CyberGovSecure“

Das neue Konzept mit dem Titel „CyberGovSecure“ sieht vor, dass die Absicherung staatlicher IT-Systeme nicht länger allein Sache einzelner Ämter ist. Stattdessen gelten künftig gemeinsame Standards und zentrale Vorgaben. Eine neue Steuerungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aller Ministerien soll unter Leitung des Digitalministeriums die übergreifende Linie festlegen.

Eng eingebunden ist dabei das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es soll Behörden künftig direkter dabei unterstützen, Schwachstellen aufzuspüren und Sicherheitsprobleme rasch zu beheben.

Strengere Vorgaben für Computer, Rechenzentren und mobile Geräte

Das Programm umfasst mehrere konkrete Schritte, die den Schutz im Behördenalltag schnell erhöhen sollen. So werden Arbeitsplatzrechner, zentrale IT-Systeme, Diensthandys und Laptops künftig nach einheitlichen und strengeren Sicherheitsstandards eingerichtet und betrieben.

Zusätzlich sollen Software und Hardware in regelmäßigen Abständen auf mögliche Fehler und Schwachstellen überprüft werden. Verdächtige Aktivitäten im Datenverkehr sollen früh erkannt und gemeldet werden. Auch die Standorte zentraler Rechenanlagen sollen besser gegen technische Ausfälle und Schäden abgesichert werden.

Bei der Anmeldung an Systemen gelten ebenfalls schärfere Regeln: Ein Passwort allein genügt künftig nicht mehr. Stattdessen wird eine zusätzliche Bestätigung verpflichtend.

Mehr Geld und regelmäßige Berichte geplant

Damit die Umsetzung nicht an fehlenden Mitteln scheitert, hat die Bundesregierung ab dem Jahr 2027 zusätzliche Stellen und weitere Finanzmittel für den Bundeshaushalt angemeldet. Außerdem soll ein jährlicher Bericht an die Bundesregierung künftig transparent machen, wie weit die Behörden bei den neuen Schutzvorgaben sind und an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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