Politik

Söder bremst AfD-Verbotsplan

AfD-Verbot? In der CSU wächst plötzlich die Offenheit für einen Plan B – doch Söder bremst seine eigenen Leute scharf aus.

10.07.2026, 14:44 Uhr

CSU-Chef Markus Söder hat sich gegen ein mögliches Verbotsverfahren gegen Teile der AfD ausgesprochen und damit Überlegungen aus den eigenen Reihen widersprochen. Am Rande der Bundesratssitzung in Berlin sagte Söder, er halte diesen Schritt nicht für den richtigen. Ein solches Vorgehen sei verfassungsrechtlich äußerst kompliziert und nur schwer durchzusetzen. Zudem warnte der bayerische Ministerpräsident davor, der AfD durch eine solche Debatte einen Märtyrerstatus zu verschaffen. Eine Diskussion über ein Teilverbot würde der Partei derzeit eher helfen als schaden, so Söder.

Holetschek will Teilverbot nicht grundsätzlich verwerfen

In der CSU-Landtagsfraktion war zuletzt über ein mögliches Verfahren gegen einzelne AfD-Gliederungen nachgedacht worden, insbesondere gegen den Thüringer Landesverband. Fraktionschef Klaus Holetschek betonte zwar, wirksamer als ein vollständiges Parteiverbot sei es, politische Probleme zu lösen und verlorenes Vertrauen in die Demokratie zurückzugewinnen. Zugleich erklärte er aber, man müsse Strukturen wie die AfD in Thüringen genau im Blick behalten, die Gefahrenlage beobachten und ein Teilverbot zumindest nicht von vornherein ausschließen.

Auch der CSU-Abgeordnete und frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback hatte entsprechende Überlegungen unterstützt. Er verwies darauf, dass viele festgestellte extremistische Aussagen und Tendenzen innerhalb der AfD dem Thüringer Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke zugerechnet würden. Deshalb sei ernsthaft zu prüfen, ob ein Verbotsantrag gezielt gegen diesen Landesverband vorbereitet werden sollte.

Ein Verfahren gegen die AfD als gesamte Partei hatte die CSU-Führung um Söder ebenso wie Holetschek in der Vergangenheit stets abgelehnt.

Unterschiedliche juristische Bewertungen

Zuletzt hatte ein von Juristen und weiteren Fachleuten erstelltes Gutachten die Einschätzung vertreten, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht durchaus gute Erfolgsaussichten haben könnte. Die acht Autorinnen und Autoren, die das Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte verfassten, begründeten dies vor allem mit möglichen Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Garantie der Menschenwürde.

Anders fiel dagegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Februar aus. Das Gericht sah zwar hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass es innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gebe. Diese prägten die Partei nach Auffassung des Gerichts jedoch bislang nicht so stark, dass insgesamt von einer verfassungsfeindlichen Grundausrichtung gesprochen werden könne. Eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Derzeit wird sie vom Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin als Verdachtsfall beobachtet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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