Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, nun hat am Freitag auch der Bundesrat zugestimmt. Damit nimmt die schwarz-rote Koalition zentrale Teile des bisherigen „Heizungsgesetzes“ der früheren Ampel-Regierung zurück.
CDU/CSU und SPD setzen damit ein Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag um. Vor allem die Union hatte im Wahlkampf auf die Abschaffung der von Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck vorangetriebenen Regeln gedrängt.
Kern der bisherigen Regeln fällt weg
Im Zentrum der Reform steht die Streichung von Paragraf 71 des Gebäudeenergiegesetzes. Damit entfällt die bekannte 65-Prozent-Vorgabe, nach der neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollten.
Diese Regel galt seit 2024 zunächst für Neubauten in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude sah das bisherige Recht bereits lange Übergangsfristen vor. Funktionierende Heizungen durften ohnehin weiterlaufen.
Mehr Wahlfreiheit bei neuen Heizungen
Die Koalition wirbt mit mehr Technologieoffenheit. Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sprach von neuer „Freiheit im Heizungskeller“ und davon, Bevormundung durch Wahlfreiheit zu ersetzen. Auch aus der Bundesregierung heißt es, Eigentümer sollten wieder freier über die passende Heiztechnik entscheiden können.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte die bisherigen Vorgaben als faktischen „Zwang zur Wärmepumpe“ kritisiert. Zugleich betonte sie, dass die Wärmepumpe aus Sicht der Regierung auch künftig eine wichtige und wohl dominante Technologie bleiben werde.
Künftig können neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, Hybridheizungen oder Biomasseheizungen auch neue Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ab dem 1. Januar 2029 schrittweise einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Die geplante „Bio-Treppe“
Für neue Gas- und Ölheizungen ist eine stufenweise Quote vorgesehen:
- ab Januar 2029: mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
- ab Januar 2030: mindestens 15 Prozent
- ab Januar 2035: mindestens 30 Prozent
- ab Januar 2040: mindestens 60 Prozent
Zusätzlich soll für bestehende Heizungen ab 2028 eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die bei bis zu einem Prozent starten soll. Details dazu sind bislang noch offen.
Eine bisherige Regelung entfällt ebenfalls: Heizkessel sollen nicht mehr automatisch ab 2045 fossilfrei betrieben werden müssen. Stattdessen soll die Bundesregierung bis Anfang Dezember ein neues Gesetz vorlegen, das sicherstellt, dass Brennstoffe für Heizungen ab 2045 vollständig klimaneutral sind.
Warum die Reform umstritten ist
Deutschland will ab 2045 klimaneutral wirtschaften. Der Wärmesektor gilt dabei seit langem als Problemfeld. Kritiker sehen in der Neuregelung deshalb einen Rückschritt beim Klimaschutz.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte die Reform einen „Brandbeschleuniger für die Klimakrise“ und warf CDU und SPD vor, wieder stärker auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen zu setzen.
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten. BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend erklärte mit Verweis auf die Hitzewellen des Sommers, die Bundesregierung verschärfe mit dem Gesetz die Klimakrise weiter.
Konkret bemängeln Kritiker vor allem, dass die „Bio-Treppe“ bis 2040 nur auf 60 Prozent erneuerbare Anteile kommt. Zudem seien Verfügbarkeit und Kosten grüner Gase unklar. Auch Biogas dürfte nach Einschätzung von Kritikern nicht in ausreichenden Mengen vorhanden sein.
Klagen gegen das Gesetz erwartet
Kurz vor dem Beschluss hatte das Bundesverfassungsgericht eine Klage der Linke-Bundestagsfraktion zurückgewiesen. Die Partei wollte verhindern, dass die Gesetzesänderung noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet wird.
Dennoch werden weitere juristische Auseinandersetzungen erwartet. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe halten das Gesetz für verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft. Im Mittelpunkt möglicher Klagen dürfte die Frage stehen, ob die Reform eine neue „Klimalücke“ schafft und das Erreichen der deutschen Klimaziele erschwert.
Dabei dürfte auch auf das Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 verwiesen werden. Das Gericht hatte damals im Kern klargemacht, dass einschneidende Schritte zur Senkung von CO2-Emissionen nicht zulasten jüngerer Generationen aufgeschoben werden dürfen. Wie Karlsruhe eine neue Klage bewerten würde, ist allerdings offen.
Folgen für Mieter und Vermieter
Die Koalition will Kostenrisiken bei Netzentgelten, CO2-Preis und Biogas je zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufteilen. Hintergrund ist die Sorge, dass Vermieter weiterhin vergleichsweise günstige Gasheizungen einbauen könnten, während steigende laufende Kosten am Ende bei den Mietern landen.
Verbände warnen deshalb vor einer möglichen Kostenfalle: Steigende CO2-Preise, höhere Gasnetzentgelte und teurere Biogase könnten das Heizen mit neuen Gasanlagen langfristig deutlich verteuern.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber