Härtere Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen geplant
Wer künftig K.-o.-Tropfen bei einer Vergewaltigung oder einem Raub verwendet, soll deutlich härter bestraft werden. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorgesehen. Auch der Bundesrat hat dem Vorhaben inzwischen zugestimmt.
K.-o.-Tropfen werden Opfern häufig unbemerkt verabreicht. Die Substanzen können dazu führen, dass Betroffene benommen, widerstandsunfähig oder bewusstlos werden. Nach dem neuen Ansatz sollen sie juristisch ähnlich behandelt werden wie Waffen oder gefährliche Werkzeuge. Wer sie bei einer Vergewaltigung einsetzt, müsste dann mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren rechnen.
Die hessische Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) begrüßte die geplante Verschärfung. Viele Frauen schützten sich schon heute mit Hilfsmitteln wie Becherabdeckungen, Testarmbändern oder durch gegenseitige Aufmerksamkeit im Freundeskreis davor, dass ihnen etwas ins Getränk gemischt werde. Das neue Gesetz solle den Schutz nun weiter verbessern.
Gesetzesänderung als Reaktion auf BGH-Entscheidung
Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz solcher Mittel bei Sexualdelikten gibt es bislang nicht. Nach Einschätzung von Hofmann ist die Zahl der nicht gemeldeten Fälle hoch. Häufig besteht der Verdacht, dass die Tropfen in Bars oder Clubs heimlich ins Getränk gegeben wurden. Es sind jedoch auch Fälle bekannt, in denen Täter die Substanzen Opfern in deren eigener Wohnung verabreichten.
Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nach geltendem Strafrecht nicht als „gefährliches Werkzeug“ einzustufen sind. Genau diese Lücke solle nun geschlossen werden, sagte Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Der Zweck solcher Mittel sei es, Menschen außer Gefecht zu setzen und Gegenwehr unmöglich zu machen. Gerade darin liege ihre besondere Heimtücke: Betroffene verlören das Bewusstsein und damit jede Chance, sich zu wehren.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber