In Deutschland lagen im Sommer gegen rund 148.000 Menschen offene Haftbefehle vor. Besonders häufig betroffen waren deutsche Staatsangehörige sowie Personen mit rumänischer oder polnischer Staatsbürgerschaft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier hervor. Zuerst hatte die „Welt am Sonntag“ darüber berichtet.
Mehr erledigte als neue Ausschreibungen
Nach Angaben der Bundesregierung wurden im vergangenen Jahr 129.897 Fahndungsausschreibungen zu offenen Haftbefehlen erledigt. Damit lag die Zahl leicht über den 128.650 neu im zentralen polizeilichen Informationssystem erfassten Fällen.
Zum Stichtag 1. Juli wurden insgesamt 148.311 Personen per Haftbefehl gesucht. Davon hatten 11,2 Prozent ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit, weitere 1,5 Prozent waren deutsche Doppelstaatler. 87,9 Prozent der Gesuchten besaßen ausschließlich eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten oder ihre Nationalität war nicht bekannt.
Bei den neu erfassten offenen Haftbefehlen fällt der deutsche Anteil allerdings deutlich höher aus. Für 2025 wurde er mit 38,7 Prozent angegeben.
Kaum Veränderung gegenüber dem Frühjahr
Auch in früheren parlamentarischen Anfragen waren bereits Zahlen zu offenen Haftbefehlen abgefragt worden. Zum Stichtag 1. April 2025 gab es für 148.515 Menschen Fahndungen wegen nicht vollstreckter Haftbefehle.
SPD sieht statistische Sondereffekte
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, betonte, dass insbesondere bei gefährlichen Gewalttätern und Wiederholungstätern Haftbefehle mit Nachdruck und hoher Priorität vollstreckt werden müssten.

Zugleich warnte er davor, den hohen Anteil ausländischer Staatsangehöriger unter den Gesuchten direkt mit dem Ausländeranteil an Straftaten gleichzusetzen. Deutsche Verdächtige seien im Inland oft leichter zu finden, weil es bei ihnen häufiger feste Anknüpfungspunkte gebe. Dadurch würden sie eher aufgegriffen.
Bei ausländischen Staatsangehörigen sei die Lage oft komplizierter, erklärte Fiedler, der früher Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter war. Diese Personen könnten sich im Ausland aufhalten, Deutschland verlassen haben oder bereits abgeschoben worden sein. Deshalb blieben Haftbefehle gegen sie unter Umständen länger offen.
Wird ein verurteilter Straftäter vor vollständiger Verbüßung seiner Freiheitsstrafe abgeschoben, kann ein sogenannter Vollstreckungshaftbefehl erlassen werden. Dieser soll sicherstellen, dass die restliche Strafe vollzogen werden kann, falls die Person später nach Deutschland zurückkehrt.
Viele Fälle wegen unbezahlter Geldstrafen
Fiedler wies außerdem darauf hin, dass ein erheblicher Teil der offenen Haftbefehle auf Ersatzfreiheitsstrafen zurückgeht. Diese werden verhängt, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden. In Nordrhein-Westfalen habe zuletzt mehr als jeder zweite offene Haftbefehl einen solchen Hintergrund gehabt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber