Politik

Razzien bei Helfern von rechtsextremem Verein

Trotz Verbot 2023 soll die «Artgemeinschaft» weiter aktiv gewesen sein – nun laufen Razzien in mehreren Bundesländern.

27.08.2026, 11:00 Uhr

Die Polizei hat in fünf Bundesländern Objekte mutmaßlicher Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Vereinigung „Artgemeinschaft“ durchsucht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle richtet sich das Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte. Ihnen wird vorgeworfen, die Organisation trotz des bundesweiten Verbots weitergeführt zu haben. Zuvor hatten unter anderem der „Spiegel“ und die „Magdeburger Volksstimme“ berichtet.

Von den Maßnahmen betroffen waren auch zwei AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt, die bei der bevorstehenden Landtagswahl kandidieren: Simon Lansmann und Sebastian Koch. Beide ließen die Vorwürfe über ihren Anwalt zurückweisen.

Für Lansmann erklärte der Anwalt, dieser sei kein Mitglied der „Artgemeinschaft“ und distanziere sich von deren Ideologie. Zu Koch hieß es, er sei nie Mitglied gewesen und habe sich bereits mehrfach öffentlich von der Ideologie der Gruppe distanziert. Zugleich betonte der Anwalt, ein Durchsuchungsbeschluss diene der Sachverhaltsaufklärung und stelle keine Schuldfeststellung dar. Rechtliche Schritte gegen den Beschluss würden geprüft.

Die Maßnahmen liefen laut Staatsanwaltschaft am Donnerstagmorgen bis zum Mittag in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im Einsatz waren demnach unter anderem Kräfte der Landeskriminalämter.

In Nordrhein-Westfalen wurde nach Informationen aus Sicherheitskreisen ein Objekt in Lippstadt durchsucht, in Niedersachsen gab es demnach einen Einsatz in der Gemeinde Jameln. In Berlin wurde die Polizei nach dpa-Informationen an zwei Objekten in Zehlendorf und Schöneberg tätig. In Brandenburg betrafen die Durchsuchungen jeweils ein Objekt in Potsdam und in Zossen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden bei den Einsätzen Beweismittel sichergestellt, darunter Unterlagen und Datenträger. Festnahmen gab es nicht, auch besondere Vorkommnisse wurden nach Behördenangaben nicht registriert. Die sichergestellten Materialien sollen nun ausgewertet werden.

Zusammenhang mit einer Sommersonnenwendfeier

In Sachsen-Anhalt durchsuchten die Ermittler nach dpa-Informationen auch mehrere Objekte in Gardelegen. Dort soll im Juni eine sogenannte Sommersonnenwendfeier stattgefunden haben, die nun im Fokus der Ermittler steht.

Nach Angaben des Anwalts fand auf einem von Simon Lansmann bewirtschafteten Grundstück in Gardelegen eine „private Sommersonnenwendfeier für geladene Gäste“ statt. Der Durchsuchungsbeschluss stehe im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung.

Wie der „Spiegel“ berichtet hatte, soll die Polizei bei der als privat bezeichneten Feier die Zufahrt kontrolliert haben. Dabei seien auch Gäste gesehen worden, die mit der „Artgemeinschaft“ in Verbindung gebracht werden.

Die AfD Sachsen-Anhalt erklärte, die Landesspitze könne sich zu laufenden Ermittlungsverfahren derzeit nicht äußern, zumal mit den betroffenen Personen noch nicht gesprochen worden sei.

Dass frühere Angehörige der verbotenen Vereinigung privat weiter Kontakt halten, ist grundsätzlich nicht untersagt. Die Feier im vergangenen Juni soll jedoch den Ausschlag dafür gegeben haben, dass die Sicherheitsbehörden einen Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen das Verbot sahen und die Durchsuchungen vorbereiteten.

Ermittlungen nahmen in Nordrhein-Westfalen ihren Anfang

Die Ermittlungen gingen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Detmold von Nordrhein-Westfalen aus. Demnach wird gegen ein Ehepaar in Horn-Bad Meinberg sowie gegen einen Beschuldigten in Steinheim wegen des Verdachts ermittelt, die verbotene Organisation fortzuführen.

Laut Oberstaatsanwalt Christopher Imig stellte das Polizeipräsidium Bielefeld fest, dass sich die drei Beschuldigten an der Sonnenwendefeier im Juni beteiligen wollten. Daraufhin sei die Polizei in Sachsen-Anhalt eingeschaltet worden.

Verbot 2023 ausgesprochen, im April bestätigt

Die vollständige Bezeichnung der Organisation lautet „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“. Das Bundesinnenministerium hatte die Vereinigung im Jahr 2023 verboten. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete sie als „sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“.

Gegen das Verbot war die Gruppierung juristisch vorgegangen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung jedoch im April.

Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung wurde die „Artgemeinschaft“ 1951 von dem Lehrer Wilhelm Kusserow gegründet. Vor dem Verbot gehörten ihr nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden rund 150 Menschen an. Bei Veranstaltungen, zu denen teils ganze Familien anreisten, sollen mitunter noch mehr Personen aufgetaucht sein.

Rassistische Ideologie als Kern des Verbots

Aus Sicht des Bundesinnenministeriums ist die Vereinigung vor allem wegen ihrer rassistischen Ideologie verfassungsfeindlich. Demnach verbreitete sie unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein Weltbild, das gegen die Menschenwürde verstoße. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, was mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichgesetzt werde.

Vor Gericht hatte die „Artgemeinschaft“ versucht, sich als abgeschottete Glaubensgemeinschaft ohne politischen Anspruch darzustellen. Der Anwalt der Gruppierung hatte erklärt, die Anhänger lebten ihren Glauben gewissermaßen „im stillen Kämmerlein“; selbst verfassungsfeindliche Inhalte seien von der Religionsfreiheit gedeckt. Die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht.

Nach ihrer Einschätzung griff die Gruppierung auf das Gesellschaftsmodell des Nationalsozialismus zurück und war mit Akteuren des rechtsextremen Spektrums vernetzt. Bei zahlreichen Mitgliedern wurden laut Gericht zudem Nazi-Devotionalien gefunden, darunter großformatige Hakenkreuzfahnen und sogar Weihnachtsbaumschmuck mit Hakenkreuzen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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