Politik

Perso, Kindergeld und mehr: Was jetzt einfacher wird

Weniger Amt, mehr Baby: Kindergeld ohne Antrag, Ausweis per Post – diese Digital-Pläne sollen den Behördenfrust beenden.

25.06.2026, 19:42 Uhr

Weniger Papier, mehr Digitales: So sollen Behördengänge einfacher werden

Papierberge, Formulare und lange Wartezeiten auf dem Amt sollen nach dem Willen von Bund und Ländern deutlich reduziert werden. Mit einer Reihe von Modernisierungsmaßnahmen wollen sie staatliche Dienstleistungen digitaler machen und den Alltag für Bürgerinnen und Bürger erleichtern.

Nach Angaben der Politik sind insgesamt 60 kurzfristige Vorhaben auf den Weg gebracht worden. Einige zentrale Punkte im Überblick:

Personalausweis künftig per Post

Wer einen neuen Personalausweis benötigt, soll den Antrag künftig weitgehend online einreichen können. Persönlich im Bürgeramt wäre dann nur noch die Aufnahme der biometrischen Daten nötig. Auch die bisherige Abholung vor Ort soll entfallen: Das Dokument soll direkt nach Hause geschickt werden.

Grundlage dafür ist ein bundesweites Pass- und Ausweisregister. Dadurch müssten rund 6.000 Kommunen und Auslandsvertretungen diese Register nicht mehr selbst führen.

Außerdem ist geplant, dass Menschen über 70 ihren Personalausweis auch nach Ablauf der regulären Gültigkeit von zehn Jahren unbegrenzt weiter nutzen können. Beim Reisepass soll es ebenfalls eine Erleichterung geben: Nach einem Umzug müsste der Wohnort dort nicht mehr geändert werden. Das Bundeskabinett hat die nötigen Gesetzesänderungen bereits im Mai beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen.

Kindergeld automatisch statt per Antrag

Auch bei Familienleistungen soll der Aufwand sinken. Vor allem Anträge auf Kinder- und Elterngeld galten bislang als kompliziert und formularlastig. Bund und Länder wollen Eltern gerade in der Zeit nach der Geburt entlasten.

Personalausweis
Der Antrag auf einen neuen Personalausweis soll demnächst weitgehend online möglich sein. (Symbolbild) Quelle: Marijan Murat/dpa

Geplant ist, das Kindergeld in Höhe von 259 Euro monatlich pro Kind künftig ohne gesonderten Antrag auszuzahlen. Voraussichtlich ab März 2027 soll das zunächst für Eltern gelten, die bereits ein Kind haben. Ab November 2027 könnte die automatische Auszahlung dann auch für frischgebackene Eltern starten.

Beim Elterngeld soll eine zentrale technische Infrastruktur dafür sorgen, dass Anträge schneller bearbeitet werden als bisher.

Fahrzeugschein auf dem Smartphone

Schon jetzt erfreut sich der digitale Fahrzeugschein wachsender Beliebtheit. Über die App i-Kfz kann die Zulassungsbescheinigung direkt auf dem Handy gespeichert und mitgeführt werden. Nach Angaben des Verkehrsministeriums wurde die Anwendung allein im ersten Monat nach ihrem Start Ende 2025 mehr als eine Million Mal heruntergeladen.

Auch die Anmeldung und Abmeldung von Fahrzeugen ist vielerorts bereits online möglich.

Kontakt mit Behörden per E-Mail

Unter dem Leitgedanken „E-Mail statt Papierflut“ sollen Bürgerinnen und Bürger künftig in vielen Fällen keine unterschriebenen Papierformulare mehr einreichen müssen. Stattdessen soll normalerweise eine einfache E-Mail an die zuständige Behörde genügen.

Im Gegenzug sollen Behörden ebenfalls per E-Mail antworten dürfen, wenn Anfragen auf diesem Weg eingehen. Ausdrucke, Unterschriften und Postversand sollen damit zur Ausnahme werden. Auch beglaubigte Kopien sollen seltener verlangt werden.

Deutschland-App als digitaler Helfer

Ab voraussichtlich kommendem Jahr soll eine Deutschland-App rund um die Uhr dabei helfen, staatliche Leistungen zu finden, Formulare auszufüllen und Anträge schneller zu bearbeiten. Dabei soll auch Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen.

Nach Angaben von Bund und Ländern existiert bereits ein erster Prototyp der Plattform und der App.

Digitale Brieftasche ab 2027

Ebenfalls ab 2027 ist eine digitale Brieftasche, eine sogenannte Wallet, vorgesehen. Darin könnten Bürgerinnen und Bürger persönliche Nachweise digital speichern.

Gedacht ist zunächst an den Personalausweis, später möglicherweise auch an Geburtsurkunden, Führerscheine oder Zeugnisse. Diese Dokumente sollen als digitale Abbilder hinterlegt werden können. Die Nutzung der Wallet soll freiwillig sein.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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