Politik

Warum Weilheim-Schongau 2028 neu zugeschnitten werden muss

Kaum Änderungen bei Bayerns Stimmkreisen 2028 – aber ausgerechnet in Oberbayern und vielleicht der Oberpfalz wird es spannend.

24.06.2026, 14:46 Uhr

Mindestens eine Änderung bei Bayerns Stimmkreisen für die Landtagswahl 2028

Für die Landtagswahl 2028 in Bayern zeichnet sich bei der Einteilung der Stimmkreise mindestens eine Änderung ab. Nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) besteht konkreter Anpassungsbedarf im oberbayerischen Stimmkreis Weilheim-Schongau. Dort liegt die Abweichung vom Durchschnitt des Wahlkreises bei mehr als 25 Prozent. Eine Neuordnung ist damit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Pähl könnte dem Stimmkreis Starnberg zugeordnet werden

Im Gespräch ist, die Gemeinde Pähl im nördlichen Teil des Landkreises Weilheim-Schongau dem Stimmkreis 129 Starnberg zuzuordnen. Hintergrund ist der starke Anstieg der Zahl der Wahlberechtigten in Weilheim-Schongau: Seit der vergangenen Landtagswahl ist sie dort um 26 Prozent gewachsen.

Bericht an den Landtag bis Oktober 2026 vorgeschrieben

Die Staatsregierung muss dem Landtag spätestens 36 Monate nach der Wahl des Landesparlaments, also bis zum 8. Oktober 2026, einen Bericht über die Entwicklung der Zahl der Wahlberechtigten in Wahl- und Stimmkreisen vorlegen. Wenn die Veränderungen es notwendig machen, müssen darin auch Vorschläge zur Anpassung der auf die Wahlkreise entfallenden Sitze sowie zur Neuzuschneidung der Stimmkreise enthalten sein.

Auch Tirschenreuth weiter im Blick

Noch offen ist, ob auch der oberpfälzische Stimmkreis Tirschenreuth geändert werden muss. Dort ist die Zahl der Wahlberechtigten zuletzt um 23,8 Prozent zurückgegangen. Nach Einschätzung des Innenministeriums könnte dieser Rückgang bis zur Landtagswahl 2028 noch zunehmen.

Für eine endgültige Entscheidung sollen die Bevölkerungszahlen zum 31. März 2026 maßgeblich sein. Diese Daten liegen nach Angaben des Ministeriums bislang jedoch noch nicht vor.

Unverändert bleiben soll nach aktuellem Stand die Verteilung der insgesamt 180 Landtagsmandate auf die sieben bayerischen Regierungsbezirke.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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