Politik

Asyl-Wende? Ex-JVA Ingolstadt wird EU-Standort

Neues EU-Asylsystem: Bayern plant zwei Standorte – warum der zweite ausgerechnet 72 Kilometer von München entsteht.

24.06.2026, 15:30 Uhr

Ehemalige JVA Ingolstadt soll zweiter GEAS-Standort in Bayern werden

Die frühere Justizvollzugsanstalt in Ingolstadt soll künftig als zweiter bayerischer Standort für die neuen Außengrenzverfahren der Europäischen Union dienen. Nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wird das Gebäude derzeit noch so umgebaut, dass es den Vorgaben und Standards des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) entspricht. Einen konkreten Termin für die Inbetriebnahme nannte er noch nicht. Die unmittelbaren Anwohner sollen zuvor von der Regierung von Oberbayern genauer informiert werden.

Der erste Standort in Bayern für GEAS-Verfahren am Flughafen München war bereits zum 12. Juni 2026 und damit rechtzeitig zum Start des neuen Systems in Betrieb gegangen. Herrmann erklärte, Bayern liege bei der Umsetzung der GEAS-Regeln damit im Plan. Von einer strikten Anwendung der neuen Bestimmungen erhofft er sich zusätzlichen Schwung für eine Neuausrichtung der Asylpolitik und mehr Ordnung bei der Migration.

Herrmann hebt Bedeutung der Reform hervor

Der Innenminister betonte die Tragweite der GEAS-Reform und verwies dabei besonders auf die Verantwortung der Staaten an den EU-Außengrenzen. Ein wirksamer Schutz dieser Grenzen sowie schnellere Verfahren seien zentrale Voraussetzungen für ein geordnetes europäisches Asylsystem. Die neuen Grenzverfahren seien aus seiner Sicht ein wichtiger Schritt, um Anträge zügiger zu bearbeiten und Rückführungen nach Ablehnungen konsequent umzusetzen. Bayern arbeite dabei eng mit dem Bund zusammen.

Das neue Außengrenzverfahren nach GEAS ist ein verpflichtendes Asylverfahren an den Außengrenzen der EU. Über bestimmte Anträge soll dabei bereits vor der Einreise in die Europäische Union entschieden werden. Betroffen sind vor allem Menschen aus Herkunftsstaaten mit geringen Anerkennungschancen. Bayern muss wegen seiner EU-Außengrenzen an den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen insgesamt 54 Plätze für dieses Verfahren bereitstellen. Da der Münchner Flughafen als zweitgrößter internationaler Flughafen Deutschlands den Schwerpunkt bei den Einreisen bildet, wurden die entsprechenden Einrichtungen im Raum Oberbayern geschaffen.

Verfahren auf höchstens 25 Wochen begrenzt

Während des Außengrenzverfahrens ist die Bewegungsfreiheit der Betroffenen eingeschränkt. Sie dürfen die jeweilige Einrichtung nur verlassen, wenn sie ausreisen. Die erforderliche Betreuung übernehmen an den Standorten eigens geschulte Mitarbeiter. Die Dauer des Verfahrens ist auf maximal 25 Wochen begrenzt.

Für den Betrieb der Einrichtung in Ingolstadt wird die Regierung von Oberbayern zuständig sein. Der Standort am Flughafen München wird – wie schon beim bisherigen Flughafenverfahren – vom Landesamt für Asyl und Rückführungen geführt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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