Das Bundesfamilienministerium plant laut einem Gesetzentwurf von Ministerin Karin Prien Änderungen beim Elterngeld. Künftig soll die Leistung demnach nur noch zwölf statt bisher vierzehn Monate gezahlt werden. Voraussetzung wäre außerdem, dass beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate beruflich aussetzen. Gleichzeitig ist vorgesehen, den Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro und den Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro anzuheben.
Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte entsprechende Informationen, über die zunächst „Politico“ berichtet hatte. Der Entwurf befinde sich jedoch noch in der Abstimmung mit den anderen Ressorts.
Neue Aufteilung der Bezugsmonate
Nach Angaben von „Politico“ sollen künftig drei Monate pro Elternteil fest reserviert sein. Weitere sechs Monate könnten frei zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden. Für Alleinerziehende wäre weiterhin ein Bezug von bis zu zwölf Monaten vollem Elterngeld möglich.
Änderungen auch beim Mutterschutz
Der Entwurf sieht dem Bericht zufolge zudem eine Anpassung des Mutterschutzgesetzes vor. Demnach sollen arbeitszeitliche Beschäftigungsverbote nach der Geburt auf zwölf Monate begrenzt werden.
Elterngeld kann beantragt werden, wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Bislang gilt: Bis zu 14 Monate Elterngeld sind möglich, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Betreuung übernehmen. Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze bei 175.000 Euro. Im laufenden Jahr sind im Bundeshaushalt dafür rund 7,5 Milliarden Euro vorgesehen.
Sparvorgaben setzen Ministerium unter Druck
Hintergrund der Pläne sind Sparvorgaben für den Etat des Familienministeriums. Prien soll im kommenden Jahr 500 Millionen Euro einsparen. Bereits vor einigen Wochen hatte sie erklärt, die Einkommensgrenze nicht senken zu wollen. Stattdessen hatte sie Überlegungen angedeutet, Mindest- und Höchstbetrag zu erhöhen, die Bezugsdauer zu verkürzen und Väter stärker einzubeziehen.
Koalitionsvertrag als Grundlage
Im Koalitionsvertrag 2025 hatten sich Union und SPD bereits darauf verständigt, das Elterngeld weiterzuentwickeln. Ziel sei es, mehr partnerschaftliche Aufteilung und insbesondere eine stärkere Beteiligung von Vätern zu fördern. Genannt wurden dabei unter anderem höhere Lohnersatzraten sowie eine veränderte Zahl und Aufteilung der Bezugsmonate. Außerdem wollten die Koalitionspartner die Einkommensgrenze sowie Mindest- und Höchstbetrag deutlich anheben.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber