Im Bundestag ist eine neue Debatte über eine umfassende Reform der Organspende entbrannt. Eine frisch gebildete Gruppe von Abgeordneten aus CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken sprach sich in Berlin gegen die Einführung einer sogenannten Widerspruchsregelung aus. Sie warnt vor einem Eingriff in Grundrechte. Bereits an diesem Donnerstag wollen Befürworter eines solchen Modells ihre eigenen Vorschläge öffentlich vorstellen.
Bei der Widerspruchsregelung würde grundsätzlich jede Person als Organspender gelten, sofern sie dem nicht ausdrücklich widerspricht. Unterstützer dieses Ansatzes kommen ebenfalls aus mehreren Fraktionen, lediglich die AfD ist nicht beteiligt. Schon die Ankündigung ihres Auftritts macht die Stoßrichtung deutlich: Unter dem Titel „Paradigmenwechsel in der Organspende – Widerspruchsregelung jetzt!“ werben sie für einen Kurswechsel.
Bereits im Dezember 2024 hatte sich der Bundestag erstmals mit einer fraktionsübergreifenden Initiative für die Einführung dieser Regelung befasst. Mit dem Ende der Ampel-Koalition wurde die damalige Legislaturperiode jedoch vorzeitig beendet.
Abgeordnetengruppe lehnt Widerspruchsmodell ab
Die Kritiker der Widerspruchslösung treten unter dem Motto „Schweigen ist keine Zustimmung – Freiwilligkeit stärken, Organspenden erhöhen“ auf. Ihr Anliegen sei es, die freiwillige und selbstbestimmte Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu fördern, erklärte die Gruppe in einer Mitteilung, die vom CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger verbreitet wurde.
Nach Auffassung der Initiative ist die Widerspruchsregelung keine echte Antwort auf den Mangel an Spenderorganen. Es gebe aus ihrer Sicht keine belastbaren internationalen Belege dafür, dass ein solches Modell tatsächlich zu mehr realisierten Organspenden führe. Zugleich sehen die Abgeordneten darin einen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper, das aus ihrer Sicht auch nach dem Tod geschützt bleibt.
Bestehende Reformen seien nicht konsequent umgesetzt
Statt einer Systemumstellung fordert die Gruppe, bereits beschlossene Gesetze in Bund und Ländern endlich vollständig anzuwenden. Sie verweist auf ein Gesetz, das seit 2022 gilt. Ein zentrales Vorhaben dabei war, Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung von Pass oder Ausweis über Organspende zu informieren und ihnen direkt eine Eintragung zu ermöglichen.
Nach Ansicht der Abgeordneten ist genau dieser wesentliche Teil der Reform jedoch nicht umgesetzt worden. Als Grund hätten die Länder auf zusätzlichen Personalaufwand verwiesen.
Außerdem kritisiert die Gruppe, dass bislang kaum überprüft werde, welche Menschen die staatliche Aufklärung zur Organspende tatsächlich erreiche. Auch bei mehreren wichtigen Instrumenten gebe es weiterhin erhebliche Defizite. So hätten sich im Organspenderegister, das mit zwei Jahren Verspätung an den Start ging, bislang nur rund 515.000 Menschen eingetragen. Als möglicher Grund werden technische Hürden genannt. Dabei stehe laut Daten des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit eine große Mehrheit von 85 Prozent der Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber.
Konflikt zwischen zwei fraktionsübergreifenden Lagern
Die Gegner der Widerspruchsregelung halten das Modell für ethisch äußerst bedenklich. Zudem befürchten sie, dass dadurch das Vertrauen in das System langfristig leiden und am Ende sogar die Spendenbereitschaft sinken könnte.
Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (Linke) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne). Für die Einführung einer Widerspruchsregelung wollen sich am Donnerstag unter anderem Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne) und Julia-Christina Stange (Linke) einsetzen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion