Politik

Mehr Macht für Deutschlands Dienste?

Mehr Macht für den BND? Im Bundestag startet die Geheimdienst-Reform – mit Plänen gegen Hacker und sabotierte Lieferketten.

24.09.2026, 05:00 Uhr

Bundesregierung will Nachrichtendienste neu aufstellen und Befugnisse ausweiten

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Neuordnung des Nachrichtendienstrechts. Nach den Vorstellungen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sollen der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz mehr operative Möglichkeiten erhalten. Dobrindt wirbt dafür, beide Behörden zu „echten Geheimdiensten“ weiterzuentwickeln. Im Bundestag haben dazu nun die Beratungen begonnen.

Warum die Reform aus Sicht der Regierung nötig ist

Als Begründung verweist die Koalition auf die verschärfte Sicherheitslage. Deutschland sei zunehmend Ziel von Spionage, Sabotage, Cyberangriffen und Desinformationskampagnen. Solche hybriden Bedrohungen verbinden verschiedene Mittel miteinander, etwa Hackerangriffe, verdeckte Einflussnahme, Sabotage oder geheimdienstliche Operationen.

Hinzu kommt aus Sicht der Regierung, dass viele Partnerdienste im Ausland bereits weitergehende Befugnisse haben und deshalb auch mehr Informationen liefern können, etwa zu Sabotageplänen oder Waffenbeschaffungen extremistischer Akteure. SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede betont, deutsche Dienste müssten mit Verbündeten auf Augenhöhe zusammenarbeiten können. Außerdem sieht die Regierung Anpassungsbedarf nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, vor allem bei der Übermittlung von Geheimdienstinformationen an andere Stellen.

Welche neuen Befugnisse der BND erhalten soll

Kern der Pläne ist, dass der BND künftig unmittelbarer auf Bedrohungen reagieren kann. Genannt werden etwa Eingriffe gegen die IT staatlich gesteuerter Hackergruppen. Auch Manipulationen von Produktions- oder Lieferketten wären denkbar, um die Herstellung von Drohnen, Waffen oder Sprengstoff zu stören.

Die Regierung verbindet damit auch eine abschreckende Wirkung: Gegnerische Akteure sollen erkennen, dass Deutschland zu vergleichbaren Gegenmaßnahmen fähig ist. Tödliche Operationen sollen jedoch weiterhin ausdrücklich ausgeschlossen bleiben.

Welche Fähigkeiten dafür nötig wären

Für solche Maßnahmen müsste der BND zusätzliche Spezialisten aufbauen, vor allem im IT-Bereich. Gefragt wären Fachleute, die digitale Systeme gezielt stören und technische Erkenntnisse noch besser auswerten können.

Darüber hinaus würden operative Fähigkeiten benötigt, um Sabotage vorzubereiten oder Personen für gezielte Störaktionen zu gewinnen. Solche Maßnahmen könnten sich etwa gegen die Rüstungsindustrie eines fremden Staates richten. Voraussetzung wäre aber, mögliche Ziele frühzeitig zu identifizieren, damit in einer Krisenlage schnell reagiert werden kann.

Was für den Verfassungsschutz geplant ist

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz soll mehr Möglichkeiten bekommen. Es bliebe weiter für die Beobachtung extremistischer Bestrebungen und die Spionageabwehr zuständig. Künftig soll es unter engen Voraussetzungen aber heimlich Wohnungen oder Geschäftsräume betreten dürfen.

Das könnte etwa dazu dienen, Software für eine Online-Durchsuchung zu installieren oder Waffen und Sprengstoff unschädlich zu machen. Polizeiliche Befugnisse wie Festnahmen oder Vernehmungen soll der Verfassungsschutz weiterhin nicht erhalten. Zudem ist vorgesehen, die Überwachung verschlüsselter Kommunikation auszuweiten.

Weitere geplante Änderungen

Nach dem Entwurf gilt grundsätzlich: Je stärker ein Eingriff in Grundrechte ist, desto höher müssen die rechtlichen Hürden sein. Neu geregelt werden sollen unter anderem der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Analyse großer Datenmengen sowie biometrische Bildabgleiche.

Geändert werden sollen außerdem die Regeln zur Weitergabe von Informationen. Daten könnten dann nicht nur an staatliche Stellen, sondern in bestimmten Fällen auch an private Einrichtungen übermittelt werden, etwa wenn dies dem Schutz kritischer oder besonders wichtiger Anlagen dient.

Wie die Kontrolle aussehen soll

Mit den erweiterten Befugnissen soll auch die Aufsicht gestärkt werden. Der Unabhängige Kontrollrat, ein gerichtsähnliches Gremium, soll bestimmte Maßnahmen von BND und Verfassungsschutz vorab auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und außerdem Datenschutzaspekte kontrollieren.

Aus Sicht der SPD ist diese engere Kontrolle unverzichtbar. Eichwede betont, der Ausbau der Kompetenzen müsse zwingend mit einer stärkeren Kontrolle der Dienste verbunden werden. Dies werde man im Parlament noch genau prüfen.

Kritik aus der Opposition

Besonders scharf fällt die Kritik aus der Linksfraktion aus. Sie warnt, dass das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten ausgehöhlt werde – ein Grundsatz, der in Deutschland als Lehre aus dem Faschismus gilt.

Die AfD unterstützt zwar zusätzliche operative Möglichkeiten für den BND und hat dazu einen eigenen Vorschlag vorgelegt. Eine Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes sieht sie aber nicht vor. Den Entwurf der Bundesregierung lehnt sie in seiner jetzigen Form ab.

Die Grünen stehen einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts grundsätzlich offen gegenüber, fordern aber aus ihrer Sicht bessere Kontrollmechanismen. Zudem kritisieren sie, der Gesetzentwurf lege nicht überzeugend dar, warum der Verfassungsschutz polizeiähnliche Befugnisse zur Gefahrenabwehr bekommen solle, zugleich aber weiter im Verborgenen arbeite.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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