Im Streit mit einer Nachbarin über Bäume auf seinem Grundstück am Tegernsee hat Uli Hoeneß vorerst vor Gericht Erfolg gehabt. Das Landgericht München II lehnte in einem Eilverfahren die Anträge der Nachbarin ab. Diese wollte erreichen, dass zwei neu gesetzte Bäume entfernt werden und auf dem betroffenen Areal keine weiteren Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.
Nach Angaben des Gerichts konnte die Antragstellerin nicht ausreichend belegen, dass die beiden jungen Bäume genau in dem Bereich stehen, für den zu ihren Gunsten ein Pflanzverbot gilt. Die Eheleute Hoeneß zeigten sich nach Angaben ihres Anwalts Peter Gauweiler erleichtert über die Entscheidung.
Streitpunkt Aussicht und Grundstückswert
Im Zentrum des Verfahrens standen zwei Winterlinden, die im Mai auf dem Grundstück der Hoeneß‘ in Bad Wiessee gepflanzt worden waren. Sie sollten einen beschädigten Ahorn ersetzen und wurden innerhalb einer seit vielen Jahren bestehenden Baumgruppe gesetzt. Laut Gauweiler besteht diese Anpflanzung bereits seit etwa 20 Jahren.
Die Nachbarin verlangte per einstweiliger Verfügung, dass die beiden Bäume wieder entfernt werden. Außerdem wollte sie durchsetzen, dass auf diesem Teil des Grundstücks künftig keine weiteren Bäume oder Pflanzen gesetzt werden.
Grundlage ihrer Argumentation ist eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit aus dem Jahr 1975. Diese sieht auf einem bestimmten Abschnitt des Grundstücks ein Bau- und Pflanzverbot vor. Nach Ansicht der Nachbarin beeinträchtigen die Bäume ihre Aussicht, was sich negativ auf den Wert ihres Grundstücks auswirke. Die Gegenseite hielt dagegen, dass der Blick ohnehin schon durch einen Hügel eingeschränkt sei.

Weitere juristische Schritte möglich
Vor dem Landgericht landete der Fall, weil der Streitwert mit mehr als 10.000 Euro angesetzt wurde. Eine Einigung zwischen den Parteien kam dort nicht zustande. Mit der jetzigen Entscheidung ist der Rechtsstreit jedoch noch nicht endgültig beendet, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Zudem könnte die Nachbarin den Konflikt in einem Hauptsacheverfahren weiterverfolgen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber