Politik

Reform-Streit: Kommt jetzt mehr Spionageabwehr?

Mehr Macht für Geheimdienste? Der Plan spaltet den Bundestag – die AfD warnt bereits vor einer „Stasi 2.0“.

24.09.2026, 10:35 Uhr

Union und SPD sowie die Grünen halten eine Ausweitung der Befugnisse von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für nötig. In der ersten Beratung zur Reform der Nachrichtendienste im Bundestag wurde deutlich, dass aus Sicht der Befürworter mehr Möglichkeiten gebraucht werden, um Sabotage, Spionage, Terroranschläge und Cyberangriffe wirksam abzuwehren.

Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) sagte, es dürfe künftig nicht bei der bloßen Aufklärung von Gefahren bleiben. So müsse etwa auch möglich sein, Server staatlicher Hackergruppen gezielt abzuschalten. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler betonte, die Reform richte sich nicht nur gegen hybride Angriffe aus Russland, sondern solle auch Antworten auf chinesische Spionage liefern. Zudem solle die Abhängigkeit von ausländischen Partnerdiensten sinken.

Grüne erwarten Probleme vor dem Verfassungsgericht

Der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Konstantin von Notz unterstützt die Reform grundsätzlich, hält die geplante Ausweitung der Verfassungsschutz-Befugnisse jedoch für überzogen. Er sagte der Koalition eine Niederlage in Karlsruhe voraus, falls das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüft werde. Zugleich sprach er sich dafür aus, das BfV zur zentralen Stelle der Spionageabwehr auszubauen, weil einzelne Länder wie Bremen oder das Saarland diese Aufgabe nicht ausreichend leisten könnten.

AfD und Linke lehnen die Pläne grundsätzlich ab

Scharfe Kritik kam von AfD und Linken. Der AfD-Abgeordnete Gottfried Curio warf der Bundesregierung vor, dem Verfassungsschutz heimliche Eingriffe in Wohnungen sowie Zugriffe auf Laptops und Handys erlauben zu wollen. Das sei ein Umbau des Inlandsgeheimdienstes zu einer „Stasi 2.0“. Dass der BND künftig operative Fähigkeiten bekommen soll, begrüßt die AfD hingegen.

Die Innenpolitikerin der Linken, Clara Bünger, sprach von massiven Grundrechtseingriffen. Sie verwies auf Fehler und offene Fragen rund um die Rolle des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen NSU-Trio. Wenn die Reform wie geplant komme, könnten Verfassungsschützer aus ihrer Sicht tief in das Privatleben von Menschen eindringen, ohne dass Betroffene jemals davon erführen.

Für den BND ist das Bundeskanzleramt zuständig, die Fachaufsicht über den Verfassungsschutz liegt beim Bundesinnenministerium. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wies die Vorwürfe von AfD und Linken zurück und sprach von „den gleichen falschen Antworten von Rechtsaußen und von Linksaußen“.

Regierung verweist auf hybride Bedrohungen

Als hybride Bedrohung gelten Angriffe, bei denen etwa Sabotage, Spionage und Desinformation zusammenwirken. Die Bundesregierung zählt dazu auch den Russland zugeschriebenen Anschlagsversuch. Am 4. August war am Flughafen Leipzig/Halle eine mit Sprengstoff präparierte Drohne entdeckt worden. Zudem wird auf einen Vorfall vom 20. Juli 2024 verwiesen, bei dem sich im DHL-Logistikzentrum am Flughafen Leipzig/Halle ein mit Brandsatz versehenes Luftfrachtpaket kurz vor der Verladung entzündete.

Künftig wohl auch Jugendliche als V-Leute möglich

Neu im Gesetzentwurf ist auch eine Ausnahme beim Einsatz minderjähriger Vertrauenspersonen. Bislang darf der Verfassungsschutz keine Minderjährigen als V-Leute einsetzen. Künftig sollen in eng begrenzten Ausnahmefällen auch 16- und 17-Jährige als Informanten angeworben werden können. Begründet wird das mit der Beobachtung, dass sowohl im gewaltbereiten Rechtsextremismus als auch bei islamistisch motivierten Anschlagsplänen immer häufiger sehr junge Täter und Gruppen auftreten.

Kritik daran kam aus der AfD. Der Abgeordnete Christian Wirth sagte, ein Staat, der Minderjährige zu Spitzeln mache, erziehe nicht zur Demokratie, sondern zur Denunziation.

Anwaltverein sieht Licht und Schatten

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bewertet den Entwurf nur teilweise positiv. Gelobt wird, dass der Schutz des engsten persönlichen Lebensbereichs verbessert werden soll. Im Gesetzentwurf ist ausdrücklich festgehalten, dass intime Beziehungen nicht gezielt zur Gewinnung nachrichtendienstlich relevanter Informationen instrumentalisiert werden dürfen.

Gleichzeitig sieht der DAV erhebliche Probleme an anderer Stelle. Nach seiner Einschätzung schwächen geplante Änderungen im BND-Gesetz den Schutz anwaltlicher Kommunikation. Auch der vorgesehene Einsatz von Staatstrojanern wird kritisiert – besonders dann, wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betroffen sein könnten. Solche Programme werden heimlich auf Computern oder Smartphones installiert, um Daten direkt am Gerät auszulesen, also noch vor einer Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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