Politik

Mehr Elterngeld? Bald!

Mehr Geld für Eltern? Erstmals seit 2007 soll das Elterngeld steigen – wer jetzt deutlich mehr bekommen könnte.

28.10.2026, 14:01 Uhr

Nach monatelangen Debatten über mögliche Einschnitte beim Elterngeld steht nun eine Ausweitung der Leistung im Raum. Erstmals seit der Einführung 2007 soll das Elterngeld steigen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ist vorgesehen, den Mindestbetrag von bisher 300 auf 330 Euro anzuheben. Der Höchstbetrag soll von 1.800 auf 1.900 Euro steigen.

Ein Gesetzentwurf zur Reform befindet sich inzwischen in der regierungsinternen Abstimmung. Verabschiedet ist das Vorhaben noch nicht, die zentralen Eckpunkte gelten jedoch als abgesteckt.

Familienministerin Karin Prien (CDU) sprach von einer guten Einigung innerhalb der Koalition. Das Elterngeld solle strukturell modernisiert und stärker an die Lebenswirklichkeit junger Familien angepasst werden. Ziel sei auch, Familiengründung in Deutschland attraktiv zu halten. Union und SPD hatten eine Reform samt Anhebung bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.

Kürzung der Bezugsdauer ist vom Tisch

Eine zunächst diskutierte Verkürzung der Bezugsdauer wird nach aktuellem Stand nicht kommen. Ein früherer Entwurf aus dem Ministerium sah vor, die maximale Dauer von 14 auf 12 Monate zu senken. Nach Kritik daran soll es nun bei den bisherigen 14 Monaten Basiselterngeld bleiben, wenn beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate übernehmen. Die verbleibenden sechs Monate können flexibel aufgeteilt werden. Auch Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten können.

Bereits Ende September hatte Prien erkennen lassen, dass sie die geplante Kürzung noch einmal überprüfen lassen will. Nach den Kontroversen des Sommers sprach sie sich dafür aus, die Sparpläne erneut auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen.

Geplante Neuerungen im Überblick

  • In den ersten vier Bezugsmonaten sollen beide Elternteile künftig 80 Prozent des Nettoverdienstes vor der Geburt erhalten.
  • Für die weiteren Monate sind dann 50 Prozent des Nettoverdienstes vorgesehen.
  • Bislang lag das Basiselterngeld in der Regel bei rund 65 Prozent des Nettoverdienstes pro Monat.
  • Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sollen künftig auch Weihnachtsgeld und andere sonstige Bezüge einbezogen werden.
  • Beide Eltern sollen wieder ohne Begrenzung gleichzeitig Elterngeld beziehen können, zum Beispiel in den ersten vier Lebensmonaten des Kindes. Nach der jüngsten Reform war das eingeschränkt worden; gemeinsamer Bezug von Basiselterngeld war innerhalb des ersten Lebensjahres nur noch für einen Monat möglich.
  • Der Geschwisterbonus für Familien mit weiteren Kindern im Haushalt soll länger gezahlt werden.
  • Zudem soll der Verwaltungsaufwand sinken, damit das Geld schneller bei den Familien ankommt.

Aus Sicht des Ministeriums könnte das neue Modell insbesondere Väter dazu bewegen, in der frühen Familienphase mehr Verantwortung zu übernehmen. Damit solle die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung gestärkt werden.

Prien betonte zugleich, der Entwurf solle ein klares Signal an junge Familien senden, berücksichtige aber auch die Haushaltslage. Es werde weiterhin einen Spareffekt geben, dieser falle mit dem neuen Modell jedoch geringer aus als ursprünglich geplant. Nach Angaben der Ministerin soll ab 2030 mit dem reformierten Modell knapp 1,3 Milliarden Euro eingespart werden. Das sei mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt.

Verärgert hatte sich Prien darüber gezeigt, dass ihr Ministerium unter strikten Sparvorgaben Kürzungen vorbereiten musste, während an anderer Stelle Geld für eine Senkung der Spritpreise bereitgestellt wurde. Der Tankrabatt sei nur eine vorübergehende Maßnahme mit rasch verpuffender Wirkung, koste aber viel Geld.

Elterngeld gibt es seit 2007 als Einkommensersatz für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes beruflich kürzertreten. Es ist der größte Ausgabenposten im Haushalt des Familienministeriums. Im Jahr 2025 wurden dafür rund sieben Milliarden Euro ausgegeben, bei etwa 1,6 Millionen Empfängern. 2021 waren es laut Bundesregierung noch mehr als 1,8 Millionen. Im Jahr 2024 erhielten 290.105 Personen den Höchstbetrag, 349.157 bekamen den Mindestsatz.

Fachleute halten eine Reform seit längerem für überfällig. Wegen des fehlenden Inflationsausgleichs hat das Elterngeld nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft rund 38 Prozent an Kaufkraft verloren. Wann die Reform tatsächlich in Kraft treten soll, ist noch offen. Laut Prien wird ein Kabinettsbeschluss im November angestrebt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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