Das Amtsgericht Mühldorf am Inn hat das Verfahren gegen zwei Hebammen nach dem Tod eines Neugeborenen bei einer Hausgeburt eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Frauen fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Verurteilung nicht ausreichten.
Die beiden Hebammen standen wegen einer Hausgeburt im April 2021 in Taufkirchen im Landkreis Mühldorf am Inn vor Gericht. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatten sie die Notlage während der Geburt nicht rechtzeitig erkannt und nicht angemessen reagiert. Im Prozess äußerten beide ihr Bedauern über den Vorfall.
Geldauflagen und Fortbildung
Eine der beiden Hebammen muss eine Geldauflage von 10.000 Euro zahlen. Die Hälfte davon geht an die Staatskasse, die andere Hälfte an die Kinderkrebshilfe. Zudem wurde ihr auferlegt, eine 15-stündige Fortbildung beim Deutschen Hebammenverband zu absolvieren. Dabei geht es um die fetale Herzüberwachung sowie um das Erkennen und Behandeln von Notfällen.
Die zweite Hebamme erhielt eine Geldauflage von 2.000 Euro. Im Sitzungssaal verfolgten zahlreiche Hebammen das Verfahren.
Dringend von Hausgeburt abgeraten
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft war die damals 41 Jahre alte Mutter während der Schwangerschaft in der Kreisklinik Altötting untersucht worden. Wie im Prozess bekannt wurde, war sie nach einer Kinderwunschbehandlung schwanger geworden. Wegen der bei der Untersuchung festgestellten Problematik sei in einem Arztbrief eine intensivierte medizinische Betreuung empfohlen worden. Außerdem sei dringend von einer Hausgeburt abgeraten worden.
Sachverständige erklärten im Verfahren, die beiden Hebammen hätten der Mutter dringend zu einer Entbindung im Krankenhaus raten müssen. Dennoch begleiteten sie die von der Mutter gewünschte Hausgeburt.
Laut Anklage überwachten die Hebammen den Zustand von Mutter und Kind mit ungeeigneten und nicht fachgerechten Methoden. Dadurch seien Komplikationen während des Geburtsverlaufs unentdeckt geblieben, und auf die sich zuspitzende Notfallsituation sei nicht ausreichend reagiert worden.
Das Kind kam schließlich tot zur Welt. Wiederbelebungsversuche, an denen auch alarmierte Notärzte beteiligt waren, blieben ohne Erfolg. Nach dem Ergebnis der Obduktion starb das Neugeborene durch Ersticken und war zuvor lebensfähig gewesen. Im Prozess hieß es, bei einer sachgerechten medizinischen Versorgung, möglicherweise auch durch einen Kaiserschnitt, hätte das Kind wahrscheinlich gesund geboren werden können.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber