Bund plant umfassendere Sicherheitschecks in kritischen Bereichen
Die Bundesregierung will die Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte in besonders wichtigen Einrichtungen ausweiten. Ziel ist es, das Risiko von Sabotage durch Extremisten oder im Auftrag fremder Nachrichtendienste zu verringern. Dafür hat das Bundesinnenministerium zwei Vorlagen erarbeitet, die nach Angaben des Hauses inzwischen vom Kabinett beschlossen wurden.
Im Mittelpunkt steht eine Verordnung, die kritische Infrastruktur wie die Bahn, Wasserwerke oder Talsperren besser vor Angriffen durch sogenannte Innentäter schützen soll. Gemeint sind Personen, die Zugang zu sensiblen Anlagen haben und diese missbrauchen könnten.
Bei solchen Überprüfungen bewerten Behörden im Vorfeld, ob eine Person als zuverlässig gilt. Dabei wird unter anderem geprüft, ob Anhaltspunkte für extremistische Einstellungen vorliegen oder ob jemand möglicherweise erpressbar ist. Voraussetzung ist die Zustimmung der betroffenen Person. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist an dem Verfahren beteiligt. Wie tiefgehend die Prüfung ausfällt, richtet sich nach der sicherheitspolitischen Bedeutung des jeweiligen Arbeitsplatzes.
Reaktion auf wachsende hybride Bedrohungen
Die Bundesregierung begründet die Änderungen mit einer zunehmenden Gefahr durch Angriffe unterhalb der Schwelle eines offenen Krieges, etwa durch Spionage oder Sabotage. Besonders im Blick stehen dabei hybride Aktionen aus Russland, die laut Sicherheitsbehörden seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Jahr 2022 deutlich zugenommen haben.
Künftig sollen unter anderem folgende Bereiche neu einbezogen werden:
- Betreiber von Anlagen, die nach einem flächendeckenden Stromausfall den Wiederaufbau des Stromnetzes ermöglichen
- Betreiber digitaler Energiesysteme mit einer Leistung von mehr als drei Gigawatt
- große Wasserwerke mit einer jährlichen Förderung von mindestens 22 Millionen Kubikmetern Trinkwasser
- Leitstellen größerer Talsperren
- an das Gasnetz angeschlossene Flüssigerdgas-Terminals
In bestimmten Feldern sollen die Bundesländer eigene Regelungen treffen dürfen. Das betrifft öffentliche Wasserwerke sowie Rechenzentren, die Landesaufgaben erfüllen.
Auch Warnsystem des Bundes betroffen
Ein zweiter Gesetzentwurf bezieht sich auf das Modulare Warnsystem des Bundes, kurz MoWaS. Über dieses System informiert der Staat die Bevölkerung unter anderem bei Kriegsgefahren, Hochwasser oder anderen Katastrophenlagen.
Künftig soll auch technisches Personal der Landesrundfunkanstalten überprüft werden, sofern diese Beschäftigten an der Verbreitung von Warnmeldungen mitwirken. Das Innenministerium rechnet hier mit rund 50 betroffenen Fällen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber