Schulz weist Vorwürfe zu Aussagen im Maut-Prozess zurück
Zum Auftakt des Prozesses um die gescheiterte Pkw-Maut hat der frühere Verkehrsstaatssekretär Gerhard Schulz die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft entschieden bestritten. Ihm und dem damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wird vorgeworfen, den Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags nicht wahrheitsgemäß informiert zu haben.
Vor dem Landgericht Berlin erklärte Schulz, die Vorwürfe seien unzutreffend. Er könne nicht nachvollziehen, warum ihm ein Motiv für eine falsche Aussage unterstellt werde.
Auch Scheuer hatte die Beschuldigung bereits vor Beginn des Verfahrens zurückgewiesen. Der Prozess startete am Morgen unter großem Interesse der Medien.
Die Pkw-Maut war im Juni 2019 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestoppt worden. Das Gericht bewertete das Vorhaben als nicht mit europäischem Recht vereinbar. Scheuer stand zu diesem Zeitpunkt an der Spitze des Verkehrsministeriums.
Streitpunkt: Mögliches Angebot zur Verschiebung
Nach Darstellung der Anklage sollen Vertreter der vorgesehenen Betreiber der Maut vorgeschlagen haben, den Vertrag erst nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Klage Österreichs zu unterzeichnen.
Scheuer und Schulz sollen im Untersuchungsausschuss laut Staatsanwaltschaft dennoch bewusst erklärt haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot bei einem Treffen am 29. November 2018 nicht erinnern zu können.
Schulz bekräftigte nun vor Gericht, dass er sich bis heute nicht an ein entsprechendes Angebot erinnere. Zugleich kritisierte er, die Staatsanwaltschaft habe keine überzeugende Begründung für das Verfahren geliefert.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber