Union, SPD und CSU haben sich im Koalitionsausschuss auf ein 34 Punkte umfassendes Reformpaket verständigt. Es soll die Wirtschaft beleben, den Staat modernisieren und den Sozialstaat langfristig stabiler machen. Im Mittelpunkt stehen Entlastungen bei der Einkommensteuer, neue Regeln für den Arbeitsmarkt, tiefgreifende Änderungen bei Rente und Gesundheit sowie ein umfassender Bürokratieabbau.
Steuerentlastungen für Millionen Beschäftigte
Die Koalition will kleine und mittlere Einkommen bereits zum 1. Januar des kommenden Jahres entlasten. Geplant sind ein höherer Grundfreibetrag, ein angehobener Kinderfreibetrag, mehr Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und ein flacherer Verlauf der Einkommensteuer.
Das Entlastungsvolumen wird mit rund zehn Milliarden Euro beziffert. Nach den Plänen könnte eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro im Jahr um bis zu 600 Euro entlastet werden.
Zur Gegenfinanzierung soll die sogenannte Reichensteuer verschärft werden. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen, ab 280.000 Euro sollen 47 Prozent fällig werden. Eine höhere Erbschaft- oder Vermögensteuer ist dagegen nicht vorgesehen.
Ebenfalls steigen soll der pauschale Steuersatz für Minijobs – von bislang zwei auf fünf Prozent. Gleichzeitig will die Koalition die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen begrenzen.
Arbeitsmarkt: Krankschreibung, Befristungen und Zuschläge
Bei der telefonischen Krankschreibung zieht die Koalition einen Schlussstrich. Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden müssen. Außerdem sollen die Strafen für das unrichtige Ausstellen solcher Bescheinigungen verschärft werden.
Eine Lockerung der allgemeinen Arbeitszeitregeln, über die zwischenzeitlich diskutiert wurde, ist hingegen nicht Teil des Pakets.
Dafür soll der Arbeitsmarkt an anderer Stelle flexibler werden: Sachgrundlose Befristungen sollen künftig für bis zu 48 Monate möglich sein, mit bis zu sechs Verlängerungen. Das wäre eine deutliche Ausweitung gegenüber der bisherigen Regelung. Gelten soll dies für Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2030 eingestellt werden.
Für gut verdienende Beschäftigte soll zudem eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption erleichtert werden. Wer nach einer Abfindung zügig einen neuen Job annimmt, soll steuerlich begünstigt werden.
Bei Sonn- und Feiertagsarbeit will die Koalition die steuerlichen Vorteile ausweiten. Steuerfreie Zuschläge, die in Tarifverträgen geregelt sind, sollen vollständig beitragsfrei gestellt werden.
Außerdem ist ein Programm „zweite Chance“ geplant, um die Zahl junger Menschen ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss deutlich zu senken.
Förderung von Zukunftsbranchen und härteres Vorgehen bei Sozialmissbrauch
Die Koalition kündigt eine gezielte Förderung zentraler Zukunftsbranchen an. Besonders im Blick stehen der Automobilsektor, die Chemie- und Pharmabranche, Clean Tech, Kreislaufwirtschaft, Maschinenbau, Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie Künstliche Intelligenz.
Noch im Juli sollen das Arbeits- und das Innenministerium einen Aktionsplan gegen den Missbrauch von Sozialleistungen vorlegen. Vorgesehen ist dabei ein möglichst umfassender Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden. Per Haftbefehl gesuchte Personen oder Menschen ohne rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland sollen demnach keine Leistungen mehr erhalten.
Weniger Bürokratie und einfachere Steuererklärung
Beim Bürokratieabbau plant die Koalition einen weitreichenden Schnitt. Gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen grundsätzlich entfallen – es sei denn, die zuständigen Ministerien begründen ihren Fortbestand ausdrücklich.
Auch Dokumentationspflichten sollen systematisch überprüft werden. Innerhalb eines Jahres soll jede vierte solcher Pflichten wegfallen, soweit dem kein EU-Recht oder verfassungsrechtliche Vorgaben entgegenstehen.
Im Datenschutz will die Koalition nationale Regeln vereinfachen und auf EU-Ebene darauf dringen, kleine und mittlere Unternehmen sowie risikoarme Datenverarbeitungen stärker von Vorgaben auszunehmen. Das soll etwa für einfache Kundenlisten im Handwerk oder auch für nicht-kommerzielle Tätigkeiten in Vereinen gelten.
Für Bürgerinnen und Bürger soll die Steuererklärung leichter werden. Geplant ist zunächst eine automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung. Unternehmen sollen ihre Steuernummer künftig spätestens nach vier Wochen von den Finanzämtern erhalten.
Rentenreform mit höherem Eintrittsalter
Auch bei der Rente stehen tiefgreifende Änderungen bevor. Die von einer Kommission erarbeiteten 33 Reformpunkte sollen nach Angaben der Koalition vollständig umgesetzt werden.
Kernstück ist eine Kapitalrente, für die der Rentenbeitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammen um bis zu zwei Prozentpunkte steigen kann. Zugleich soll das gesetzliche Rentenalter über 67 Jahre hinaus in kleinen Schritten weiter angehoben werden.
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll wegfallen. Selbst mit Abschlägen soll ein Renteneintritt künftig nicht vor 64 Jahren möglich sein. Ab 2031 soll außerdem der Nachhaltigkeitsfaktor wieder greifen und die jährlichen Rentenanpassungen dämpfen.
Neu in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen künftig auch Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker. Für Beamtinnen und Beamte ist das nicht vorgesehen.
Gesundheitssystem soll Milliarden einsparen
Für die gesetzliche Krankenversicherung plant die Koalition Entlastungen von mindestens 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027. Erreicht werden soll das durch Ausgabenbremsen bei Arztpraxen, Kliniken und der Pharmabranche.
Für Versicherte dürfte das allerdings spürbar werden: Im Gespräch sind höhere Zuzahlungen bei Medikamenten sowie Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.
Wahlrecht vorerst ausgeklammert
Keine Einigung gab es bislang bei der im Koalitionsvertrag angekündigten Reform des Bundestagswahlrechts. Entscheidungen seien hier nach Angaben von Bundeskanzler Friedrich Merz erst bis zum Frühjahr des kommenden Jahres erforderlich.
Mit dem Paket will die Koalition zeigen, dass sie wirtschaftliche Entlastung, staatliche Modernisierung und sozialpolitische Reformen gleichzeitig voranbringen kann. Ob die Maßnahmen tatsächlich den erhofften Schub für Wachstum und Beschäftigung bringen, dürfte sich jedoch erst in den kommenden Jahren zeigen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber