Wirtschaft

EuGH besiegelt Googles Rekordstrafe

4,1-Milliarden-Klatsche für Google: Europas höchste Kartellstrafe steht – wegen Android-Trickserei. Was dahintersteckt.

02.07.2026, 09:39 Uhr

Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Wettbewerbsstrafe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg bestätigten damit im Kern die Entscheidung der EU-Kommission und wiesen den Einspruch des US-Konzerns gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit.

Nach Auffassung des Gerichts hatte Google Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern unzulässige Vorgaben gemacht, um die dominante Stellung seiner Suchmaschine zu festigen.

Vorinstallierte Apps im Zentrum des Falls

Im Mittelpunkt stehen vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Das von Google entwickelte Betriebssystem wird Herstellern kostenlos zur Verfügung gestellt. Wer auf Android-Geräten Google-Dienste anbieten wollte, musste nach Ansicht der Wettbewerbshüter jedoch ein ganzes Paket von Google-Apps vorinstallieren – darunter die Google-Suche und den Browser Chrome.

Google erklärte nach dem Urteil, die Entscheidung trage den erheblichen Investitionen des Unternehmens nicht ausreichend Rechnung. Diese Investitionen seien notwendig, um Android offen, interoperabel und kostenlos zu halten. Zudem betonte der Konzern, Android sorge für mehr Auswahl und unterstütze tausende Unternehmen.

EU-Kommission verhängte zunächst höhere Strafe

Die EU-Kommission hatte bereits 2018 ein Bußgeld von 4,3 Milliarden Euro gegen Google verhängt – bis heute die höchste Wettbewerbsstrafe der Behörde. Aus Sicht Brüssels stellte die Kopplung der Apps sicher, dass Googles Suchmaschine und Chrome auf nahezu allen Android-Geräten standardmäßig vorhanden waren.

Kritisiert wurde außerdem eine Vereinbarung, nach der Hersteller mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften. Nach Ansicht der Kommission sollten diese Beschränkungen Googles marktbeherrschende Stellung bei Suchmaschinen absichern und damit auch die Einnahmen aus Suchmaschinenwerbung schützen.

Bußgeld 2022 auf 4,1 Milliarden Euro gesenkt

Google hatte im Verfahren argumentiert, die Verknüpfung von Google-Suche und Chrome sei notwendig gewesen, um die Investitionen in Android wirtschaftlich abzusichern. Der Konzern änderte seine Geschäftspraktiken zwar bereits, zog aber gegen die Entscheidung vor Gericht.

Schon in erster Instanz erlitt Google jedoch eine Niederlage. Das Gericht der EU reduzierte die Strafe 2022 lediglich um rund 200 Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro. Rund 1,5 Milliarden Euro davon schuldet Google gemeinsam mit dem Mutterkonzern Alphabet.

Der Hintergrund der Minderung: Anders als die EU-Kommission sah das Gericht keinen hinreichend belegten Verstoß darin, dass Google bestimmten großen Herstellern und Mobilfunkanbietern Zahlungen für die ausschließliche Vorinstallation der Google-Such-App leistete. Nach Auffassung des Gerichts war nicht ausreichend nachgewiesen, dass Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert wurden. Zudem sei Google in diesem Punkt nicht angehört worden.

Urteil nun endgültig bestätigt

Nach dem Einspruch von Google und Alphabet bestätigte der EuGH das Urteil nun endgültig. Nach Auffassung des höchsten EU-Gerichts hat das Gericht der EU bei seiner Bewertung keine Rechtsfehler gemacht. Insbesondere habe die Vorinstanz die wettbewerbswidrigen Auswirkungen von Googles Geschäftsmodell ausreichend geprüft. Auch die Begründung für die Höhe der Strafe sei ausreichend gewesen. Zudem seien die Verteidigungsrechte von Google und Alphabet gewahrt worden.

Begrüßt wurde die Entscheidung vom Chef der Europäischen Verbraucherorganisation Beuc, Augustín Reyna. Das Urteil sende die klare Botschaft, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre Macht nicht nutzen dürften, um Wettbewerb auszuschalten und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher einzuschränken.

Google bleibt im Visier der Wettbewerbshüter

Google ist in der Europäischen Union seit Jahren mit hohen Wettbewerbsverfahren konfrontiert. Erst 2024 bestätigte der EuGH eine weitere Milliardenstrafe im Zusammenhang mit dem Preisvergleichsdienst des Unternehmens, während eine andere Strafe kurz darauf gerichtlich aufgehoben wurde.

Unabhängig davon verurteilte ein Gericht in Schweden den Konzern erst am Mittwoch dazu, der Klarna-Tochter Pricerunner Schadenersatz in Höhe von umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro zu zahlen. Die hohen Strafen konnte Google bislang allerdings vergleichsweise gut verkraften – auch weil das Online-Werbegeschäft des Konzerns weiter stark läuft.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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