Politik

Koalition geht härter gegen Krankschreibungen vor

Krankmeldung vor dem Aus? Die Koalition will die Telefon-AU kippen – und Atteste schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen.

02.07.2026, 09:10 Uhr

Die schwarz-rote Koalition will die Regeln für Krankschreibungen deutlich verschärfen. Angesichts hoher Fehlzeiten in Unternehmen sollen Beschäftigte künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Darauf verständigten sich Union und SPD im Koalitionsausschuss.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete die Pläne mit aus seiner Sicht zu hohen Krankenständen. Die Zahl der Krankentage in Deutschland sei zu hoch, sagte er. Mit den nach der Corona-Krise aus seiner Sicht „exorbitanten“ Fehlzeiten in den Betrieben wolle sich die Regierung nicht abfinden. Merz sprach von einer harten Entscheidung und verwies auf einen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten.

Was sich ändern soll

Künftig soll gesetzlich gelten, dass für das Fernbleiben vom Arbeitsplatz vom ersten Fehltag an ein ärztliches Attest nötig ist. Bislang ist eine Bescheinigung gesetzlich erst dann vorgeschrieben, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert; sie muss dann spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorgelegt werden. Arbeitgeber können allerdings schon heute verlangen, dass ein Attest früher eingereicht wird.

Nach den Plänen müssten Beschäftigte damit in der Regel direkt eine Praxis aufsuchen und könnten nicht zunächst abwarten, ob sich die Beschwerden schnell bessern.

Spielraum für Betriebe

Merz stellte zugleich klar, dass es um eine gesetzliche Rahmenregelung gehen soll. Unternehmen sollen davon abweichen können – etwa durch einzelvertragliche Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge.

Telefonische Krankschreibung soll wegfallen

Außerdem soll die telefonische Krankschreibung wieder abgeschafft werden. Sie ist seit Ende 2023 wieder möglich. Patientinnen und Patienten können sich dabei auch ohne Praxisbesuch krankschreiben lassen, wenn sie in der jeweiligen Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome haben. Die Krankschreibung ist in solchen Fällen für bis zu fünf Kalendertage möglich.

Geregelt ist das in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. Als Vorbild diente eine Sonderregelung aus der Corona-Pandemie, mit der Ansteckungen in Arztpraxen reduziert werden sollten. Nach Darstellung der Koalition senkt eine besonders einfache Erreichbarkeit von Krankmeldungen die Hürde für Fehlzeiten. Auf einem CDU-Parteitag war zuletzt argumentiert worden, je leichter eine Krankmeldung zu bekommen sei, desto eher falle die sogenannte „Bettkantenentscheidung“ dafür aus.

Ab wann die Regeln gelten sollen

Ein konkreter Zeitplan steht noch nicht fest. Die Vorgaben zur Vorlage von Krankschreibungen sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt und müssten dort geändert werden. Bei der telefonischen Krankschreibung wäre eine Anpassung oder Aufhebung der entsprechenden Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nötig; dazu könnte der Ausschuss per Gesetz beauftragt werden.

Kritik wegen Mehrbelastung für Praxen

Die Pläne stoßen bei Ärztevertretern auf scharfe Kritik. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sprach von einer zusätzlichen Welle unnötiger Praxisbesuche. Es grenze an Irrsinn, Abertausende Menschen nur für das Ausstellen von Bescheinigungen in die Praxen zu schicken. Wer huste oder eine Magen-Darm-Infektion habe, gehöre ins Bett – und nicht in eine überfüllte Praxis.

Die KBV hatte zuletzt sogar eine Lockerung vorgeschlagen, wonach eine Bescheinigung erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag nötig sein sollte. Schon die bisherige Möglichkeit der Arbeitgeber, ein Attest in den ersten drei Tagen zu verlangen, sorge für „Abertausende“ nicht zwingend nötige Arztbesuche. Nach Angaben der Ärztevertretung dauern gut ein Drittel der jährlich 116 Millionen Krankschreibungen in deutschen Praxen höchstens drei Tage.

Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnte vor zusätzlichen Problemen: Infektpatienten, die eigentlich nur ein oder zwei Tage Ruhe bräuchten, könnten sich dann massenhaft in Wartezimmern sammeln.

Kritik kam zudem vom Grünen-Gesundheitsexperten Janosch Dahmen. Statt Hausarztpraxen zu entlasten und Patienten besser zu steuern, würden wertvolle ärztliche Kapazitäten für reine Bescheinigungen gebunden. Das verlängere Wartezeiten, erhöhe das Infektionsrisiko und verschlechtere am Ende die Versorgung derjenigen, die tatsächlich ärztliche Hilfe bräuchten.

Unterschiedliche Reaktionen auf den möglichen Effekt

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände begrüßte die geplante Verschärfung und erklärte, die Koalition reagiere damit zurecht auf den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand.

Skepsis äußerte dagegen Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Er gab zu bedenken, dass Patientinnen und Patienten in einer Praxis womöglich direkt für mehrere Tage statt nur für einen Tag krankgeschrieben werden könnten. Am Ende könnte die Zahl der Krankentage dadurch sogar steigen.

Krankenstand bleibt hoch

Auswertungen großer Krankenkassen zeigen, dass die Krankheitsausfälle im Job zuletzt auf hohem Niveau geblieben sind. Bei der DAK-Gesundheit fehlten Beschäftigte im vergangenen Jahr 19,5 Kalendertage – nahezu so lange wie im Vorjahr mit 19,7 Fehltagen. Häufige Gründe sind demnach Atemwegsinfekte, psychische Erkrankungen und Rückenbeschwerden.

Krankenkassen weisen allerdings auch darauf hin, dass der spürbare Anstieg der Fehlzeiten seit 2022 teilweise damit zusammenhängt, dass Krankschreibungen seitdem digital direkt von den Praxen an die Kassen übermittelt werden.

Was darüber hinaus geplant ist

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant außerdem die Einführung von Teilkrankschreibungen. Beschäftigte sollen sich bei längeren Erkrankungen mit Zustimmung des Arbeitgebers nur teilweise arbeitsunfähig melden können – etwa zu 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit. Bislang gibt es nur die vollständige Arbeitsunfähigkeit.

Unabhängig von einer möglichen Neuregelung gilt weiterhin: Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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