Politik

Jurist sicher: Linker Mietendeckel doch legal

Mieten einfrieren und senken? Die Linke legt jetzt ihren brisanten Plan vor – und ein Gutachten räumt Eigentums-Kritik ab.

27.08.2026, 11:01 Uhr

Die Linke fordert weitreichende Eingriffe in den Wohnungsmarkt, um Mieterinnen und Mieter stärker zu entlasten. In Berlin stellten Fraktionschef Sören Pellmann und die wohnungspolitische Sprecherin Caren Lay ihr Konzept für einen bundesweiten Mietendeckel vor. Begleitet wurde der Vorstoß von einem Rechtsgutachten des Regensburger Juristen Thorsten Kingreen, der die vorgeschlagenen Maßnahmen für vereinbar mit dem Grundgesetz hält.

Seit Jahren zählt die Begrenzung von Mieten zu den zentralen Themen der Partei. Auch im Wahlkampf zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September spielt das Thema eine wichtige Rolle. Spitzenkandidatin Elif Eralp, die sich Chancen auf das Amt der Regierenden Bürgermeisterin ausrechnet, begrüßte den Vorstoß der Bundestagsfraktion ausdrücklich. Ein bundesweiter Mietendeckel sei, so ihre Einschätzung, auf dem Boden des Grundgesetzes möglich.

Die schwarz-rote Bundesregierung setzt dagegen weiterhin auf die Mietpreisbremse, die Mieterhöhungen bei Neuvermietungen begrenzt und bis 2029 verlängert wurde. Aus Sicht der Linken reicht das nicht aus. Caren Lay betonte, ein Mietendeckel sei im Unterschied zur Mietpreisbremse eine wirklich wirksame, dauerhafte und verlässliche Regulierung.

Modell in zwei Stufen

Nach dem Antrag der Linken im Bundestag soll zunächst ein bundesweiter Mietenstopp gelten. Damit würden Mieten sowohl in bestehenden Mietverhältnissen als auch bei Neuvermietungen vorerst eingefroren. Im zweiten Schritt soll dann ein bundesweiter Mietendeckel folgen.

Allerdings sollen die Obergrenzen nicht überall gleich ausfallen. Vorgesehen ist eine Staffelung je nach Lage des örtlichen Wohnungsmarkts: unterschieden wird zwischen einem nicht angespannten Markt, einem angespannten Markt und einer Wohnungsnotlage.

Nach dem Konzept dürften diese lokalen Mietobergrenzen bei laufenden wie auch bei neuen Verträgen grundsätzlich nicht überschritten werden – außer in Regionen mit entspanntem Wohnungsmarkt. Erhöhungen wären außerhalb von Wohnungsnotlagen zwar weiter möglich, jedoch nur begrenzt auf sechs bis zehn Prozent innerhalb von drei Jahren. In besonders angespannten Märkten sollen zudem überhöhte Mieten abgesenkt werden können.

Neuer Ansatz beim Mietspiegel

Zusätzlich will die Linke die Grundlage für den Mietspiegel verändern. Künftig sollen dabei nicht nur Neuvertragsmieten, sondern auch Bestands- und Sozialmieten berücksichtigt werden. Extrem hohe, als Wuchermieten eingestufte Preise sollen hingegen außen vor bleiben. Auf diese Weise soll nach Vorstellung der Partei eine „echte Durchschnittsmiete“ entstehen, die etwa sechs Prozent unter den heutigen Mietspiegelwerten liegen würde.

Berechnungen erwarten deutliche Folgen

Der Berliner Stadtsoziologe Andrej Holm von der Humboldt-Universität hat die möglichen Auswirkungen des Modells untersucht. Laut einem Arbeitspapier würden die Angebotsmieten in Berlin von derzeit durchschnittlich knapp 16,60 Euro auf 8,07 Euro pro Quadratmeter sinken – also etwa auf die Hälfte.

Auch in anderen Großstädten wie Hamburg, München und Frankfurt rechnet Holm mit deutlichen Rückgängen: Dort könnten die Angebotsmieten um rund ein Drittel fallen. Bestandsmieten würden nach seinen Berechnungen zugleich langsamer steigen.

Für besonders teure Wohnungen in Regionen mit Wohnungsnot könnte die Möglichkeit zur Absenkung überhöhter Mieten ebenfalls spürbare Effekte haben. Als Beispiel nennt das Papier München: Dort könnte die Miete betroffener Wohnungen im Mittel um 5,45 Euro pro Quadratmeter sinken.

Gutachten sieht Verfassungskonformität

Der Rechtswissenschaftler Kingreen hält die Vorschläge trotz der Eigentumsgarantie im Grundgesetz für zulässig. Er erklärte bei der Vorstellung der Pläne, er habe den Regelungsvorschlag ausführlich und kritisch geprüft und komme zu dem Ergebnis, dass alle vorgeschlagenen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar seien.

In der Kurzfassung seines Gutachtens heißt es, Vermieterinnen und Vermieter seien durch das Grundgesetz nicht grundsätzlich vor tiefgreifenden Eingriffen in die Mietpreisbildung geschützt. Eigentum sei sozial gebunden – und diese Verpflichtung wiege bei Wohnraum besonders schwer. Mietobergrenzen seien deshalb grundsätzlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums.

Zugleich nennt das Gutachten eine verfassungsrechtliche Grenze: Vermieter dürfen nicht dazu gezwungen werden, Verluste zu machen.

Scharfe Kritik von der Union

Kritiker eines Mietendeckels wenden unter anderem ein, dass Vermieter dann weniger Anreiz hätten, in Wohnungen zu investieren oder Modernisierungen vorzunehmen. Aus der CDU/CSU kam bereits deutlicher Widerspruch. Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, bezeichnete die Pläne als ignorant und verantwortungslos.

Ein Mietendeckel wäre aus seiner Sicht der „Todesstoß für den Wohnungsbau“. Mieterinnen und Mietern helfe ein solches Instrument am Ende nicht – vielmehr schade es ihnen, so Luczak.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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