Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dringt auf eine weitere Reform des Sexualstrafrechts. Nach ihren Vorstellungen sollen sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt – nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“. Außerdem spricht sie sich dafür aus, die Verjährungsfrist für Vergewaltigungen von bislang fünf auf 20 Jahre auszuweiten.
Hubig sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, eine Frist von fünf Jahren sei bei Vergewaltigung nicht ausreichend. Aus ihrer Sicht wären 20 Jahre angemessen, so wie es auch bei anderen ähnlich schweren Delikten gelte. Diese Änderung solle möglichst bald umgesetzt werden.
Unterstützung für längere Verjährungsfristen aus der Union
Für eine längere Verjährungsfrist kommt Rückhalt aus dem Koalitionslager. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, erklärte gegenüber der Rheinischen Post, viele Betroffene bräuchten oft Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie eine Anzeige erstatten könnten. Eine längere Frist würde ihnen die notwendige Zeit geben, diesen Schritt zu gehen.
Skepsis beim Konsensprinzip
Den Vorstoß für eine gesetzliche Regelung nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ sieht Krings hingegen kritisch. Er verweist dabei vor allem auf Schwierigkeiten bei der Beweisführung. Das Konsensprinzip könne Erwartungen an eine effektivere Strafverfolgung wecken, die sich im polizeilichen und juristischen Alltag häufig nicht erfüllen ließen.
Sexualdelikte ereigneten sich meist ohne Zeugen. Daher ändere sich an der grundsätzlichen Beweislage wenig, egal ob nachgewiesen werden müsse, dass das Opfer Widerstand geleistet oder seinen entgegenstehenden Willen deutlich gemacht habe, oder ob belegt werden müsse, dass der Täter eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt habe.

Seit 2016 gilt in Deutschland „Nein heißt Nein“
Derzeit gilt in Deutschland bei Vergewaltigung der Grundsatz „Nein heißt Nein“, eingeführt im November 2016. Strafbar ist demnach jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird. Dieser entgegenstehende Wille kann mündlich geäußert werden, aber auch durch Abwehrbewegungen oder andere nonverbale Signale.
Vor der Reform von 2016 wurde eine Vergewaltigung rechtlich erst dann angenommen, wenn der Täter den Willen des Opfers durch Gewalt, Drohung oder durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage überwunden hatte.
Hubig fordert den nächsten Schritt
Nach Ansicht von Hubig war die Reform von 2016 zwar wichtig, nun sei aber der Zeitpunkt gekommen, weiterzugehen. Das Modell „Nur Ja heißt Ja“ schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter. Es erfasse auch Situationen, in denen Betroffene etwa aufgrund eines Schockzustands kein ausdrückliches „Nein“ äußern könnten.
Die Ministerin verwies darauf, dass mehrere europäische Länder solche Regelungen bereits kennen, darunter Spanien, Frankreich und Schweden.
Ein ähnlicher Vorstoß war zuvor bereits von den Grünen im Bundestag eingebracht worden. Während sich Politiker von Union und AfD skeptisch zeigten, signalisierten SPD-Abgeordnete Offenheit für eine entsprechende Reform.
Auch aus Hessen kommt Zustimmung
Inzwischen gibt es auch auf Länderebene Bewegung innerhalb der CDU. Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) sagte der Welt, sein Bundesland setze sich konsequent für einen besseren Schutz von Frauen ein. Deshalb unterstütze die Landesregierung Initiativen, die Gewalt gegen Frauen erschweren und Täter wirksamer strafrechtlich belangen.
Vergewaltiger müssten die volle Härte des Rechtsstaats spüren. Nach seiner Einschätzung führt die derzeitige Rechtslage dazu, dass viele Täter am Ende nicht verurteilt werden. Dieses strukturelle Problem zulasten von Frauen müsse dringend angegangen werden. Für ihn sei „Ja heißt Ja“ der richtige Weg, um Frauen besser zu schützen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion